Grundsicherung

Bürgergeld scheitert im Bundesrat

Die Union hat im Bundesrat die Reform der Grundsicherung scheitern lasen. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) will nun schnell mit den Ländern neu verhandeln.

Bürgergeld scheitert im Bundesrat

wf Berlin

Das von der Ampel-Koalition geplante Bürgergeld ist im Bundesrat in einer Sondersitzung durchgefallen. Der Gesetzentwurf erhielt nicht die erforderlichen 35 Stimmen und ist damit vorerst gestoppt. Bundesländer unter Unionsführung und mit Unionsbeteiligung hatten angekündigt, gegen den Entwurf zu stimmen. Die Kritik der CDU/CSU hatte sich an der Lockerung der Vorgaben für Arbeitssuchende entzündet und daran, dass erlaubte Wohnungsgröße und Schonvermögen vergrößert werden sollten. Die Erhöhung der Regelsätze bei der Grundsicherung, bislang Hartz IV, trägt die Union mit. Alleinstehende Erwachsene sollen von 2023 an 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher. Zudem soll die Berechnung des sogenannten Regelbedarfs nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden.

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) warb in der Länderkammer für das Vorhaben. Er warf den Kritikern vor, Zerrbilder von Riesenvillen oder großen Vermögen zu malen. „Das ist nicht die Realität. Die meisten Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, die haben keine dicken Rücklagen mehr“, sagte Heil. Damit das neue Gesetz noch zum Jahresbeginn in Kraft treten kann, muss es bis Ende November beschlossen sein. Betroffen sind mehr als fünf Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen und sich laut Bundesregierung stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Im Bundesrat selbst sind keine Änderungen an der Gesetzesvorlage mehr möglich, wenn der Bundestag den Entwurf be­schlossen hat. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss der beiden Kammern anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln. Heil kündigte für die Bundesregierung an, dies umgehend zu tun.

Soforthilfe für Gas gebilligt

Mit einem klaren Votum billigte der Bundesrat die Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden. Die Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Fernwärme kann damit in Kraft treten. Bürger und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1500 Megawattstunden Gas werden in Höhe eines Monatsabschlags in der Energiepreiskrise entlastet. Der Dezember-Abschlag muss nicht gezahlt werden. Wärmekunden erhalten eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst. Mieter sollen über die Nebenkostenabrechnung entlastet werden. Gas- und Wärmeversorger können sich die ausgefallenen Dezember-Zahlungen über die Förderbank KfW erstatten lassen.

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