Lohnuntergrenze

Bundeskabinett beschließt Anhebung des Mindestlohns

Das Kabinett hat den vorgelegten Gesetzentwurf zur Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro gebilligt. Nun muss der Bundestag beraten. Während Gewerkschaften den Schritt begrüßen, üben Arbeitgeber Kritik.

Bundeskabinett beschließt Anhebung des Mindestlohns

ast Frankfurt

– Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu einer Erhöhung des Mindestlohns zugestimmt – und damit grünes Licht für eines der zentralen Wahlkampfversprechen der SPD gegeben. Ab 1. Oktober soll der Mindestlohn auf 12 Euro pro Arbeitsstunde steigen. Davon dürften Studien zufolge mehr als 6 Millionen Beschäftigte profitieren. Zudem soll die Verdienstgrenze bei Minijobs von bislang 450 Euro im Monat auf 520 Euro im Monat angehoben werden.

Von der Mindestlohn-Erhöhung profitierten „hart arbeitende Menschen“, erklärte Heil nach der Kabinettssitzung – ihm zufolge vor allem Beschäftigte in Ostdeutschland und Frauen. SPD und Grüne hatten mit dem Versprechen eines Mindestlohns von 12 Euro den vergangenen Bundestagswahlkampf bestritten. Die FDP hatte bei den Koalitionsverhandlungen ebenfalls eingelenkt, dafür aber höhere Verdienstgrenzen für die umstrittenen Minijobs durchgesetzt. Lob und Kritik an beiden Vorhaben folgte auf den Punkt. Die Arbeitgeber machen seit Wochen Front gegen die Anhebung des Mindestlohns. Die Gewerkschaften kritisieren die Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs.

Der Arbeitgeberverband BDA setzt nun auf den parlamentarischen Prozess. Bei einem Pressegespräch Anfang dieser Woche sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter, ein Gesetz sei „selten so aus dem Bundestag gekommen, wie es hineingegangen ist“. Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger warf der Bundesregierung erneut vor, sie mache den „Mindestlohn zum Spielball der Politik“. Die Arbeitgeber hatten bereits zum Jahreswechsel angekündigt, die Anhebung auf 12 Euro juristisch überprüfen lassen zu wollen. Ein am Montag von der BDA vorgestelltes Rechtsgutachten mo­nierte an Heils Referentenentwurf insbesondere das Fehlen von Übergangsfristen bei der Anhebung und die Aushebelung der Mindestlohn-Kommission.

Einer aktuellen Berechnung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) zufolge baut eine höhere Lohnuntergrenze zudem kaum Ar­mut ab. Die Ökonomen kritisieren hingegen, dass der höhere Mindestlohn stärkere Auswirkungen auf die Beschäftigung haben könnte als dessen Einführung 2015. „Bei einem so hohen Mindestlohn steigt die Gefahr, dass es zum Abbau von Beschäftigung in den betroffenen Lohnbereichen kommt“, sagte IfW-Forscher Dominik Groll.

„Ticket in die Altersarmut“

Während die Gewerkschaften die Erhöhung der Lohnuntergrenze begrüßen (vgl. BZ vom 17. Februar), kritisieren sie die Ausweitung der Minijobgrenzen. „Das ist ein großer Fehler. Viele Millionen Beschäftigte fallen damit auch weiterhin nicht unter den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung“, sagte Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). „Dabei brauchen wir dringend mehr reguläre sozialversicherungspflichtige Be­schäftigung statt prekärer Minijobs. Gerade für Frauen ist der Minijob oft das sichere Ticket in die Altersarmut.“