EU-Harmonisierung

Bundesrat billigt reformiertes Umwandlungs­­recht

Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Kapitalgesellschaften werden künftig nach europäischen Vorgaben einheitlich ablaufen. Deutschland hat die EU-Richtlinie umgesetzt.

Bundesrat billigt reformiertes Umwandlungs­­recht

wf Berlin

Der Bundesrat hat grünes Licht für die nationale Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie ge­geben. Damit hat das neue Regelwerk auch die letzte Station der Gesetzgebung passiert. Mit den europaeinheitlichen Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbHs werde ein rechtssicheres und kompatibles Verfahren eingeführt, hieß es im Bundesrat. Die Handelsregister kommunizierten miteinander.

Die EU-Richtlinie zielt darauf, die Rechte der Minderheitsgesellschafter bei innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Umwandlungen zu harmonisieren. Zugleich soll die Ungleichbehandlung von Minderheitseigentümern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei Verschmelzungen beendet werden. Spruchverfahren stehen künftig beiden Gruppen der Minderheitsgesellschafter zur Verfügung. Aktiengesellschaften können die Wertverhältnisse durch übertragende und übernehmende Gesellschaften durch zusätzliche Aktien ausgleichen. Hierzulande sind die Vorschriften im Sechsten Buch des deutschen Umwandlungsgesetzes zusammengefasst worden. Auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer wurde angepasst. Durch frühzeitige Information sollen sie ihre Rechte effektiver wahrnehmen können.

Zusammen mit diesem Gesetzgebungsverfahren beschlossen Bundestag und Bundesrat noch andere Punkte. Das Handelsgesetzbuch sowie das Versicherungsvertragsgesetz wurden um eine Regelung zu Transportversicherungspolicen ergänzt. Diese können künftig elek­tronisch abgefasst werden. Dies ist bereits für elektronische Frachtbriefe und Lagerscheine möglich. Im Lobbyregistergesetz wurde die Informationspflicht bei Schenkungen längstens bis Jahresende gemildert: Spendernamen müssen nicht offengelegt werden. Zahlreiche Organisationen hätten sonst einen erheblichen Spendenrückgang prognostiziert.

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