Bundesregierung rechnet bis 2029 mit noch größeren Haushaltslöchern
Bundesregierung rechnet mit noch größeren Haushaltslöchern bis 2029
Zusätzlicher Handlungsbedarf summiert sich auf 28 Mrd. Euro – Ausgabenplan und Kreditaufnahme 2026 leicht erhöht – Mitteleinsatz soll effizienter werden
ahe Berlin
Die Aufstellung des Bundeshaushalts für 2026 hat weitere milliardenschwere Budgetlöcher zutage gefördert und damit damit den Konsolidierungsdruck der schwarz-roten Koalition noch einmal erhöht. Wie aus Kreisen der Bundesregierung bekannt wurde, summieren sich die noch offenen Posten in der Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2029 auf mittlerweile 172 Mrd. Euro. Das sind 28 Mrd. Euro mehr als noch beim Kabinettsbeschluss im Juni zum Etat 2025.
Ursächlich für den höheren Handlungsbedarf ist demnach die Zuwendung, die Länder und Kommunen zur Kompensation ihrer Einnahmeausfälle wegen der beschlossenen Entlastungen der Unternehmen („Wachstumsbooster“) erhalten. Diese summieren sich bis 2029 auf zusätzliche 21,5 Mrd. Euro. Hinzu kommt die frühere Umsetzung der Mütterrente, die sich nun schon 2027 in den Ausgaben niederschlägt. Und auch die Zinsausgaben des Bundes steigen infolge einer Neuberechnung noch weiter an.
Hoffen auf schnelles Wachstum
In den Kreisen wurde die Haushaltskonsolidierung und das Füllen der „sehr hohen“ Budgetlücken bis 2029 als die „zentrale finanzpolitische Aufgabe“ der nächsten Jahre bezeichnet. Zur Auflösung der Handlungsbedarfe benötige es insbesondere mehr Wachstum, hieß es. Union und SPD hoffen, dass sich die mittlerweile wieder höheren Prognosen einzelner Wirtschaftsforschungsinstitute bis zur nächsten Gemeinschaftsdiagnose im Herbst weiter verfestigen. Es gebe „eine berechtigte Hoffnung, dass sich das Wachstumsumfeld spürbar verbessern könnte im Vergleich zu unserer Frühjahrsprojektion“, hieß es.
Die Koalition will zugleich aber auch Effektivität und Effizienz des Mitteleinsatzes in der Verwaltung erhöhen. Im Zuge der Vorlage des Budgetentwurfs 2026, der für Mittwoch geplant ist, soll noch einmal eine gemeinsame Erklärung „zur konsequenten Anwendung einer ziel- und wirkungsorientieren Haushaltspolitik“ abgegeben werden. In der Regierung wird darauf verwiesen, dass auch die Reform der Sozialversicherung eine wichtige Rolle bei der Haushaltskonsolidierung spielen werde.
174 Mrd. Euro neue Schulden 2026
Den neuen Planungen zufolge plant Schwarz-Rot für 2026 mit Ausgaben von 520,5 Mrd. Euro. Das sind 17,5 Mrd. mehr als für 2025 vorgesehen und 1 Mrd. Euro mehr als bisher geplant. Die Einnahmen legen gegenüber den Juni-Planungen um 0,4 Mrd. auf 430,6 Mrd. Euro zu, die Nettokreditaufnahme im nächsten Jahr um 0,6 Mrd. auf 89,9 Mrd. Euro. Aus den Sondervermögen fließt gegenüber dem bisherigen Plan ebenfalls 1 Mrd. mehr und damit nun 84,4 Mrd. Euro. Somit plant die Koalition für 2026 jetzt insgesamt mit 174,3 Mrd. Euro neuen Schulden.
Die Ausgaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur (ohne Zuschüsse an die Länder und den KTF) summieren sich auf 40,5 Mrd. Euro. Gut die Hälfte der Summe fließt mit 21,3 Mrd. Euro in die Verkehrsinfrastruktur, 8,5 Mrd. in die Digitalisierung und 6,0 Mrd. Euro in Krankenhäuser. Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen Programme im Volumen von 35,7 Mrd. Euro finanziert werden, darunter auch 6,5 Mrd. Euro für Entlastungen bei den Netzentgelten. Für die Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich – etwa für neue Heizungen – sind 12,6 Mrd. Euro vorgesehen – fast 4 Mrd. Euro weniger als 2025.
Verteidigungsetat steigt deutlich
Der Verteidigungsetat soll um gut 20 Mrd. auf 82,4 Mrd. Euro steigen. Aus dem Sondervermögen Bundeswehr werden im nächsten Jahr zusätzlich 25,5 Mrd. Euro entnommen. Die Nato-Quote als Anteil der Verteidigungsausgaben an der Wirtschaftsleistung wird demnach auf 2,8% steigen und bis 2029 dann die vereinbarten 3,5% erreichen.
Das Kabinett will den Haushaltsentwurf und die Finanzplanung bis 2029 am Mittwoch beschließen. Der Bundestag wird sich dann ab dem 23. September in erster Lesung mit dem Etat befassen und ihn bis Ende November billigen. Im Dezember würde dann nur noch ein Votum des Bundesrates fehlen.