CO2-Zoll wird spürbar ausgeweitet
CO2-Zoll wird spürbar ausgeweitet
Europas CO2-Zoll
wird spürbar ausgeweitet
Brüssel wertet Ausgleich für Exporteure als „WTO kompatibel“
fed Brüssel
Der europäische Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zum Schutz der heimischen Industrie gegen Nachteile im Wettbewerb mit weltweiten Konkurrenten, die weniger strikte Klimavorgaben einhalten müssen, soll für mehr Produkte Anwendung finden. Von dem CO2-Zoll auf Importe in die EU sollen künftig auch Waschmaschinen oder Autoteile betroffen sein. Zugleich will die EU-Kommission durch ihr am Mittwoch vorgelegtes Änderungsgesetz sicherstellen, dass bestehende Schlupflöcher und Umgehungswege geschlossen werden.
Aktuell zielt der Ausgleichsmechanismus auf Aluminium, Stahl, Strom und Zement. Auf Lieferungen solcher Grundstoffe werden Importeure vom nächsten Jahr an einen Aufschlag zahlen müssen, der dem CO2-Preis für die verbundenen Emissionen entspricht. Das birgt die Gefahr, dass es sich lohnen könnte, etwa die Herstellung von Waschmaschinen nach Übersee zu verlagern, um dem CO2-Zoll zu entgehen. Um solchen Strategien entgegenzutreten, sollen 180 Produkte, die stahl- oder aluminiumitensiv sind, in den Anwendungsbereich einbezogen werden, sodass die Verlagerung von Produktion dieser Maschinen zumindest unter dem Aspekt des Ausgleichsmechanismus nicht mehr vorteilhaft wäre.
Um zudem einen Anreiz zu bieten, Schrott zur Reduzierung von Emissionen intensiver zu nutzen, wird Alu- und Stahlschrott aus der Vorverbrauchsphase in die Kalkulationen des Zolls einbezogen. Strengere Meldepflichten sollen die Rückverfolgbarkeit vereinfachen. Bei Verstößen drohen Sanktionen.
Für die Einnahmen durch den Grenzausgleichsmechanismus hat die EU-Kommission bereits eine Idee. Temporär soll ein Ausgleichsfonds für Exporteure eingerichtet werden. „Damit wird dem Wettbewerbsverlust in Drittlandsmärkten begegnet, in denen EU-Güter durch billigere, emissionsintensivere Alternativen verdrängt werden könnten, was zu einem Anstieg der globalen Emissionen führen würde“, erläutert die EU-Behörde. Auf Nachfragen ist die EU-Kommission überzeugt, dass dieses Instrument WTO-kompatibel sei. Handelspartner äußern daran erhebliche Zweifel.
