Urteil des Verfassungsgerichts

EU-Recht hat in Polen keinen Vorrang

Teile des EU-Rechts sind laut einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung Polens vereinbar. Die Richter haben nach Angaben eines Sprechers der Regierung in Warschau damit klar bestätigt, dass das polnische Recht...

EU-Recht hat in Polen keinen Vorrang

ahe Brüssel

Teile des EU-Rechts sind laut einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung Polens vereinbar. Die Richter haben nach Angaben eines Sprechers der Regierung in Warschau damit klar bestätigt, dass das polnische Recht Vorrang vor dem europäischen habe. Die EU-Verträge sehen eigentlich vor, dass europäische Gesetze über denen der Mitgliedstaaten stehen. Konkret ging es in dem Verfahren darum, ob die Regeln, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Die Regierung hatte das Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entsprechend zu prüfen.

Aus dem EU-Parlament kam heftige Kritik: Die Regierungspartei PiS dränge das Land auf einen Weg zum „Polexit“, warnte Jeroen Lenaers von der Europäischen Volkspartei (EVP). „Mit diesem Urteil verabschiedet sich Polen aus der europäischen Rechtsordnung“, betonte Daniel Freund von den Grünen. Auch Katarina Barley (SPD) sprach von einem Urteil mit „historischen Ausmaßen“.