EU sondiert Vertagung von Teilen des AI Acts
EU sondiert Vertagung von Teilen des AI Acts
EU sondiert Vertagung
von Teilen der KI-Vorgaben
Mögliche „Angleichung“ von Umsetzungsfristen
fed Frankfurt
In der EU-Kommission wird überlegt, die Anwendung von Regeln über den Einsatz künstlicher Intelligenz zu vertagen oder auszusetzen. In einem unveröffentlichten Entwurf für eine Änderung des europäischen KI-Gesetzes (AI Act) ist ausdrücklich ein Platzhalter für eine mögliche „Angleichung der Umsetzungsfristen“ eingefügt.
Laut der „Financial Times“ stehen diese Überlegungen in Zusammenhang mit Beschwerden der US-Regierung und großer Technologiekonzerne, die eine Aussetzung der Vorgaben fordern. Die Zeitung beruft sich auf einen hochrangigen EU-Vertreter, der bestätigt habe, dass die EU wegen Anpassungen des KI-Gesetzes mit der US-Regierung im Austausch stehe.
Am 19. November wird die EU-Behörde den „KI-Omnibus“ vorstellen, also ein Gesetz, das die Vorgaben für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Europa vereinfachen soll. In dem Entwurf zu diesem Omnibus-Rechtsakt, der bereits öffentlich geworden ist, räumt die EU-Kommission ein, dass die betroffenen Unternehmen in Umfragen über erhebliche Probleme mit dem AI Act klagen: „Diese Konsultationen haben Herausforderungen bei der Umsetzung aufgezeigt, die die wirksame Anwendung wichtiger Bestimmungen gefährden könnten“, heißt es in der diplomatischen Sprache der EU-Behörde. Dazu gehörten beispielsweise „die langsame Benennung nationaler zuständiger Behörden und Konformitätsbewertungsstellen sowie das Fehlen harmonisierter Normen für die Anforderungen, Leitlinien und Compliance-Instrumente des KI-Gesetzes für Hochrisikoprodukte.“ Solche Verzögerungen könnten zu höheren Kosten für Unternehmen und einer Verlangsamung bei Innovationen führen, stellt die EU-Kommission kritisch fest.
Sie empfiehlt daher im Omnibus-Entwurf eine Reihe von Anpassungen der von ihr vorgegebenen Regeln. Dazu zählen Übergangsfristen, die Firmen erlauben, Anforderungen erst später zu erfüllen, ebenso wie mehr Vereinfachungen bei der Dokumentation und die Verringerung des Aufwands bei der Registrierung sowie mehr Flexibilität bei der Überwachung.
