Private Altersvorsorge

Expertengruppe rät Berlin zu steuerfreiem Depot für das Alter

Die Riesterrente wird nun endgültig zum Auslaufmodell. Die Fokusgruppe private Altersvorsorge rät zu einem nachgelagert besteuerten Altersvorsorgedepot mit Anlageauswahl. Der teilweise favorisierte Staatsfonds ist vom Tisch.

Expertengruppe rät Berlin zu steuerfreiem Depot für das Alter

Steuerfreies Depot für das Alter

Fokusgruppe private Altersvorsorge fordert grundlegende Reform – Staatsfonds vom Tisch – Bestandsschutz für Riester

Die Riesterrente wird nun endgültig zum Auslaufmodell. Die Fokusgruppe private Altersvorsorge rät zu einem nachgelagert besteuerten Altersvorsorgedepot mit Anlageauswahl. Mehr Rendite soll auch durch weniger Garantie möglich sein. Der teilweise favorisierte Staatsfonds fand keine Zustimmung in der Expertengruppe.

wf Berlin

Für die private Altersvorsorge könnte es künftig eine förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot bei privaten Anbietern geben. Dies empfiehlt die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe private Altersvorsorge in ihrem Abschlussbericht mit großer Mehrheit. Neben den – reformierten – privaten Produktoptionen würden dann auch andere, renditestarke Anlageklassen wie ETFs zugelassen. Ein Staatsfonds als direkte Konkurrenz zur privaten Altersvorsorge ist vom Tisch. Dafür fand sich in der Fokusgruppe keine Mehrheit.

Finanzstaatssekretär Florian Toncar, Vorsitzender der Fokusgruppe, begrüßte den Abschlussbericht als “gutes Ergebnis”. Die Experten raten zu einer grundlegenden Reform der privaten Vorsorge. Bestehende Verträge wie die Riester-Sparpläne sollen gültig bleiben, daneben aber neue Möglichkeiten geschaffen werden. Der Bericht wird nun förmlich dem Kabinett zur Kenntnis zugleitet. Toncar will die Reform der privaten Altersvorsorge noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Dazu soll das Ministerium auf Basis des Berichts einen Gesetzentwurf entwickeln. “Ich wünsche mir, dass wir nächstes Jahr ein Gesetzgebungsverfahren durchführen und abschließen”, sagte Toncar in Berlin.

Die Fokusgruppe hatte nach sechs Sitzungen und rund fünf Monaten Arbeit ihren Abschlussbericht vorgelegt. In dem 19-köpfigen Gremium waren neben dem Bundesfinanzministerium die Ressorts Wirtschaft sowie Soziales vertreten, sechs Wissenschaftler, der Gewerkschaftsbund DGB und die Arbeitgebervereinigung BDA, aus der Finanzbranche der Fondsverband BVI und der Versicherungsverband GDV, für die Anleger der Verbraucherschutzverband VZBV und die Stiftung Warentest – sowie die ABA Arbeitsgemeinschaft für die betriebliche Altersvorsorge. Toncar zufolge seien die Ergebnisse nicht vollständig, aber in vielen Punkten einvernehmlich zustande gekommen. In vier Sondervoten gab es abweichende Positionen. Das Wirtschaftsministerium bedauert, dass kein Beschluss für einen öffentlichen Vorsorgefonds zustande gekommen sei. Die Grünen hatten sich mit der Bürgerrente oder der VZBV mit der Extrarente für einen solchen Staatsfonds eingesetzt.

Steuerförderung beibehalten

Die bisherige steuerliche Förderung für die Riesterrente soll künftig so bestehen bleiben. Danach können heute für die Vorsorge 4% des verfügbaren Einkommens steuerbefreit zurückgelegt werden. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert bei der späteren Auszahlung. Für Menschen mit geringerem Einkommen, die nachweislich weniger vorsorgen (siehe Grafik), und Eltern gibt es derzeit staatliche Zulagen. Diese sollen besser nachvollziehbar strukturiert werden, etwa durch eine vereinheitlichte Kinderzulage oder eine Mehrfachzahlung des Berufseinsteigerbonus bis zum 25. Lebensjahr. Auch der Steuerfreibetrag sollte der Expertengruppe zufolge angepasst oder dynamisiert werden. Mit 2.100 Euro ist dieser noch auf dem Stand von 2008. Heute müsste er bei 3.500 Euro liegen.

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Fallen soll die Garantie von 100% der Beiträge in der Ansparphase. Diese drückt bei Riester-Verträgen auf die Rendite. Künftig sollen für verschiedene Risikotypen unterschiedliche Angebote möglich sein – auch Produkte ohne Garantie. Auch eine Verrentung soll nicht mehr verpflichtend sein. Vergleichbarkeit und Transparenz der Kosten soll den Anlegern die Entscheidung erleichtern. Anbieterwechsel sollen möglich sein und für mehr Wettbewerb sorgen. BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sprach von einem “Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge”. Ohne Garantiezwang könne das Aktiensparen ausgeweitet werden. “Gerade Aktienfondssparpläne sind bei langen Anlagezeiträumen renditestark”, konstatierte Richter. Der GDV sieht indes Nachbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung der Auszahlungsphase. Alterssicherung sei viel mehr als nur Vermögensaufbau, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die Bedeutung lebenslanger Renten und Mindestgarantien für die Menschen wird leider unterschätzt.“ Die Assekuranz werde sich im politischen Verfahren dafür einsetzen, dass diese Elemente gestärkt werden.

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