„Das Standortfördergesetz ist wirklich ein sehr gutes Gesetz“
„Das Standortfördergesetz ist wirklich ein sehr gutes Gesetz“
Im Interview: Fritz Güntzler
„Das Standortfördergesetz ist ein sehr gutes Gesetz“
Neue Investitionsmöglichkeiten für die Fondsbranche – Mehr Kapital für Startups in Wachstumsphasen – Koalition baut Bürokratie im Finanzmarkt ab
Schwarz-Rot hofft auf privates Kapital für die Wirtschaftswende. Fritz Güntzler – Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und finanzpolitscher Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – erklärt die Gesetzesinitiative, mit der das gelingen kann. Das Standortfördergesetz dulde keinen Aufschub.
Herr Güntzler, Schwarz-Rot will in Deutschland mehr privates Kapital für Investitionen mobilisieren. Warum ist privates Kapital nach der Auflage der milliardenschweren Sondervermögen des Bundes noch nötig?
Wenn Sie sich die prognostizierten Investitionsbedarfe ansehen – für die Energiewende, für die digitale Transformation, zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur – wird schnell klar, dass diese Investitionen nicht allein aus dem staatlichen Haushalt gestemmt werden können. Die genauen Zahlen gehen je nach Prognose oft deutlich auseinander, aber in jedem Fall gehen sie weit über das hinaus, was wir regelmäßig im Haushalt abbilden können. Zudem kommen in den nächsten Jahren noch gewaltige Ausgaben zur Ertüchtigung der Bundeswehr auf uns zu. Die gute Nachricht ist, dass wir auch gar nicht alle Investitionen im Haushalt abbilden müssen: schon heute werden rund 90% der Investitionen durch die privaten Sektoren gestemmt. Damit das so bleibt, ist es aber unumgänglich, dass wir für private Investoren noch attraktiver werden, wenn wir diese Ziele erreichen möchten.
Der Bundestag berät das Standortfördergesetz. Es soll mehr Investitionsmöglichkeiten für die Fondsbranche schaffen. Welche?
Wir schaffen insbesondere Erleichterungen für Investitionen von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds in Projektgesellschaften für Infrastruktur und erneuerbare Energien in der Rechtsform von Personengesellschaften. Zudem stellen wir Rechtssicherheit für offene Immobilienfonds her, die Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien betreiben, die im Zusammenhang mit den Immobilien des Fonds stehen.
Warum war das bislang nicht möglich, was ändert sich?
Bisher konnten Fonds nur in unwesentlichem Umfang in diese Sektoren investieren, da sie andernfalls erhebliche steuerrechtliche Nachteile hätten in Kauf nehmen müssen. Nun stellen wir klar, dass es für die investmentsteuerrechtliche Qualifikation als Investmentfonds unschädlich ist, wenn der jeweilige Fonds die von ihm gehaltenen Vermögensgegenstände auch gewerblich bewirtschaftet, natürlich immer innerhalb der aufsichtsrechtlichen Grenzen. Für Spezial-Investmentfonds erweitern wir dagegen den Katalog der zulässigen Investitionsmöglichkeiten u.a. um Anlagen für erneuerbare Energien.
Unterfinanziert sind hierzulande Startups, besonders in Wachstumsphasen. Was tut die Koalition dort?
Auch auf viele Start-ups und Scale-ups wirken sich die verbesserten Investitionsmöglichkeiten von Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds positiv aus, da diese nun auch in Start-ups und Scale-ups in der Rechtsform von Personengesellschaften umfangreicher investieren können. Das betrifft nicht zuletzt auch Venture Capital-Fonds, wenn diese als Personengesellschaft organisiert sind. Weiterhin vervierfachen wir den Roll-over-Höchstbetrag in § 6b Abs. 10 EStG auf 2 Mio. Euro und senken den Mindestnennwert von Aktien auf einen Eurocent ab.
Startups wenden sich für den Exit der Investoren, speziell für den Börsengang, häufig den USA zu. Braucht Europa einen tieferen Kapitalmarkt?
Definitiv. Das ist aber nichts, das wir per Gesetz verordnen könnten. Das ist ein Prozess, in dem viele verschiedene Faktoren zusammenkommen müssen. Wir tragen unseren Teil dazu bei, zum Beispiel durch das Standortfördergesetz. Klar ist aber auch, dass ein wesentlicher Teil in Brüssel geschehen muss – nicht durch immer mehr Regulierung, sondern durch passgenaue Regulierung, die vielleicht auch einmal Verordnungen abschafft, statt neue zu schreiben, und die den Akteuren zunächst Vertrauen entgegenbringt, bei wesentlichen Verstößen aber umso härter durchgreift. Das dürfte stellenweise auch einen Mentalitätswandel erfordern. Auch der lässt sich jedoch nicht verordnen.
Nutzt die Koalition das Standortfördergesetz auch zum Bürokratieabbau?
Das Standortfördergesetz leistet jedenfalls an einigen Stellen einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau; ich verweise dazu beispielsweise auf die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens und des Mitarbeiter-Beschwerde-Registers. Zudem haben wir im Finanzmarktbereich ein weiteres Gesetz in der Pipeline, das auch auf den Abbau von Bürokratie einen Schwerpunkt legt, das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG).
Ist das ausreichend?
Bürokratieabbau ist kein Projekt, von dem wir an einem Punkt sagen werden: „So, das war es jetzt.“ Vielmehr muss Bürokratieabbau jederzeit mitgedacht werden. Bei jedem Gesetz stehen zunächst neue oder wenigstens geänderte Vorschriften im Fokus, sonst gäbe es in der Regel kein Gesetz. Deshalb müssen wir uns immer wieder vergegenwärtigen, dass jedes Gesetz auch eine Chance zum Abbau von Bürokratie bietet.
Welche Änderungen am Gesetzentwurf sollte der Bundestag noch beschließen?
Das Standortfördergesetz ist ein wirklich sehr gutes Gesetz; viele Menschen warten mit vollem Tatendrang auf die erwähnten Neuregelungen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir das Gesetz nicht mit neuen Maßnahmen überfrachten, die einen Abschluss hinauszögern können. Ob und ggf. welche Änderungen noch beschlossen werden, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen Unions- und SPD-Fraktion. Diese Gespräche finden in sehr vertrauensvoller Atmosphäre statt und ich möchte an dieser Stelle den Ergebnissen nicht vorgreifen.
Die Fragen stellte Angela Wefers.
