Gefördertes Altersvorsorgedepot kommt
Gefördertes Altersvorsorgedepot kommt
Gefördertes Altersvorsorgedepot kommt
Effektivkosten bei 1,5 Prozent gedeckelt – Höhere Renditechancen als bei Riester
wf Berlin
Das steuerlich geförderte Altersvorsorgedepot kann kommen. Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Reform der privaten Rente fertiggestellt. Neben den bisherigen Garantieprodukten soll ein nachgelagert besteuertes und zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie zugelassen werden. Angelegt werden kann in Fonds oder in andere für Kleinanleger geeignete realwertorientierte Anlageklassen. Um weniger erfahrenen Anlegern Orientierung bei der Produktauswahl zu bieten, ist ein Standarddepot-Vertrag vorgesehen. Dieses einfach strukturierte Altersvorsorgedepot soll ein reduziertes Angebot von Publikumsfonds (OGAW) mit geringen Risikoklassen umfassen. Zudem liegt ein Deckel für die Effektivkosten von 1,5% darauf.
Nach der Rentennovelle, die im Bundestag die Kanzlermehrheit erreichte, schickt sich die Regierung damit an, die private Säule der Altersvorsorge zu reformieren. Vor Weihnachten soll der Regierungsentwurf für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge im Kabinett beschlossen werden. Zur Frühstartrente mit staatlichen Zuwendungen für Kinder ab sechs Jahren will das Kabinett Eckpunkte beschließen. Länder und Verbände können bis Mittwoch Stellung zum Referentenentwurf nehmen.
Der greift die Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge auf, so das Finanzministerium. Das Ministerium greift damit Vorarbeiten des Finanzministeriums in der Ampel-Regierung auf. Investiert werden darf im Altersvorsorgedepot in Anteilen an offenen Publikumsfonds (OGAW-Sondervermögen nach Kapitalanlagegesetzbuch), in Anteile an offenen Publikums-AIF, an offenen europäischen langfristigen Investmentfonds (Eltif) sowie in Euro denominierte Schuldverschreibungen der deutschen Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie in Schuldverschreibungen aus anderen EU-Ländern, der Europäischen Atomgemeinschaft, der Investitionsbank EIB oder des Stabilitätsfonds ESM. Die Vorgängerregierung hatte Aktien und ETFs vorgesehen.
Die Riester-Verträge erhalten Bestandsschutz. Sie können auch auf neue Verträge übertragen werden. Die neuen Vorsorgeprodukte verzichten nicht nur auf die Garantie der eingezahlten Beiträge, sondern auch auf die renditeschmälernde Erwerbsunfähigkeitsabsicherung oder Hinterbliebenenversorgung. Das Auszahlungsalter steigt von 62 auf 65 Jahre. Förder- und Steuerregelungen bleiben weitgehend unverändert. Vom Fondsverband BVI begrüßte Hauptgeschäftsführer Thomas Richter den Schritt. Der gesetzliche Zwang zu Garantien und lebenslanger Verrentung entfalle und mache den Weg frei für flexible Spar- und Auszahlmodelle. Dies eröffne höhere Renditechancen als die Riester-Rente.
Die Fondsgesellschaft DWS begrüßt die geplante Reform. Das Vorsorgedepot sei ein entscheidender Schritt hin zu einer zukunftsfähigen und leistungsstarken Altersvorsorge in Deutschland. Der Reformansatz sei richtig: mehr Kapitalmarkt, weniger Bürokratie. Damit habe die Politik endlich die seit längerem vorhandenen Reformvorschläge aufgegriffen.
