EU-Gericht

Gewerkschaften scheitern mit Klage gegen Tarifeinheit

Nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt für einen Betrieb. Das hat nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Geklagt hatte unter anderem die GDL – und reagiert mit einer Kampfansage.

Gewerkschaften scheitern mit Klage gegen Tarifeinheit

dpa-afx Straßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Klage von mehreren Gewerkschaften gegen das deutsche Tarifeinheitsgesetz am Dienstag abgewiesen. Das Gesetz sieht vor, dass in einem Unternehmen mit zwei Gewerkschaften nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung angewendet wird. „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ wird dieser Grundsatz genannt.

Kleinere Gewerkschaften wie die Ärztevertretung Marburger Bund und die Lokführergewerkschaft GDL fürchteten eine Schwächung ihrer Position in Tarifkonflikten und beklagten einen Verstoß gegen das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen. Das hat jedoch nach dem Bundesverfassungsgericht nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zurückgewiesen. Ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention sei nicht ersichtlich, da den kleineren Gewerkschaften noch andere Rechte blieben, wie zum Beispiel Tarifverhandlungen oder Streiks, teilten die Richter mit.

GDL-Chef Claus Weselsky reagierte auf das Urteil mit einer Kampfansage. Man werde bei der Deutschen Bahn verstärkt um Mitglieder werben. „Wenn nur der Tarifvertrag der stärksten Gewerkschaft gilt, dann müssen wir eben die stärkste Fraktion im Betrieb sein.“ Am Ende werde sich zeigen, welche Gewerkschaft dauerhaft in den Eisenbahnverkehrsbetrieben existiere.