Hasuhaltspolitik

Großreinemachen beim EU-Stabilitätspakt

Weniger Datenpunkte und Berichtspflichten, Straffung oder Wegfall bestimmter Prozeduren: Die EU-Kommission will die haushaltspolitische und makroökonomische Überwachung der EU-Länder einfacher handhabbar machen.

Großreinemachen beim EU-Stabilitätspakt

Großreinemachen
beim EU-Stabilitätspakt

Brüssel macht Vorschläge für eine einfachere Handhabung

fed Brüssel

Die EU-Kommission hat eine ganze Reihe von Anpassungen vorgeschlagen, um die makroökonomische und haushaltspolitische Überwachung der Mitgliedstaaten effizienter zu gestalten. Zudem soll dadurch der Stabilitäts- und Wachstumspakt einfacher anwendbar und handhabbar werden. Konkret sehen die Gesetzesvorschläge, die noch von den nationalen Regierungen und dem EU-Parlament gebilligt werden müssen, die Reduzierung mitgliedsstaatlicher Berichtspflichten, den Wegfall bestimmter Prozeduren und die Straffung von Verfahren vor. Das soll sowohl die nationalen Finanzministerien als auch die EU-Institutionen von Arbeit entlasten.

Ein Beispiel ist die Konzentration der nachträglichen Überwachung (Post Program Surveillance) von früheren Programmländern – also von Staaten wie Griechenland, Zypern oder Irland, die in der Staatsschuldenkrise milliardenschwere Hilfskredite gewährt bekommen haben – auf deren Kapazität, die Darlehen zurückzuzahlen. Zypern und Irland etwa haben ihren Schuldenberg abgetragen – auf weit weniger als die 60% der Wirtschaftskraft, die im Stabilitätspakt als Marke gesetzt sind. Zypern erwirtschaftet zudem mittlerweile Haushaltsüberschüsse. Die Überwachung der haushaltspolitischen Entwicklung kann daher nach Überzeugung der EU-Kommission in Frequenz, Umfang und Granularität deutlich zurückgefahren werden.

Streckung von Strafzahlungen

Bei den Strafzahlungen, die langfristigen Defizitsündern drohen, sollen die Beträge in viele kleine Summen aufgeteilt werden, die nacheinander fällig werden. Bisher ist noch nie eine Sanktion tatsächlich verhängt worden. Das liegt auch daran, dass sofort ein sehr großer Betrag fällig werden würde. Indem die potenzielle Strafzahlung in mehrere Portionen aufgeteilt wird, hofft die EU-Behörde das Vertrauen, dass der Pakt im Falle eines Falles denn auch endlich einmal angewendet werden wird, zu stärken. Denn die Belastung des betroffenen Staates wäre zunächst gering und würde sich erst nach und nach steigern.