Handelsgericht untersagt Trumps Strafzölle
Ein US-Bundesgericht hat am Mittwoch das Inkrafttreten von Präsident Donald Trumps „Befreiungstag“-Zöllen blockiert. Nach der Entscheidung des Gerichts gab es Jubel an den Aktienmärkten. Das Gericht hatte entschieden, die US-Verfassung räume ausschließlich dem US-Kongress die Befugnis zur Regulierung des Handels mit anderen Ländern ein. Die Notstandsbefugnisse des US-Präsidenten Donald Trump zum Schutz der US-Wirtschaft könnten dies nicht außer Kraft setzen. Der Präsident habe seine Befugnisse überschritten, als er pauschal Zölle auf Importe aus Ländern verhängte, die mehr in die Vereinigten Staaten exportieren, als sie importieren.
„Das Gericht urteilt nicht über die Weisheit oder wahrscheinliche Wirksamkeit des Einsatzes von Zöllen als Druckmittel durch den Präsidenten. Dieser Einsatz ist nicht unzulässig, weil er unklug oder unwirksam ist, sondern weil das Bundesgesetz ihn nicht zulässt“, begründeten die drei Bundesrichter ihre Entscheidung.
Berufung eingelegt
Die Regierung von US-Präsident Trump legte innerhalb von Minuten Berufung gegen das Urteil ein.
Das überparteiliche Liberty Justice Center hatte zwei Klagen im Namen von fünf kleinen US-Unternehmen eingereicht. Die Unternehmen importieren Waren aus Ländern, die von den neuen Zöllen des US-Präsidenten betroffen sind. Die Unternehmen - von einem New Yorker Wein- und Spirituosenimporteur bis hin zu einem in Virginia ansässigen Hersteller von Schulsets und Musikinstrumenten – erklärten, die Zölle würden ihre Geschäftsmöglichkeiten beeinträchtigen.
Das Weiße Haus und die Anwälte der klagenden Gruppen haben bisher noch nicht auf Anfragen nach einer Stellungnahme reagiert. Der stellvertretende Stabschef des Weißen Hauses und einer der führenden politischen Berater Trumps, Stephen Miller, kritisierte die Gerichtsentscheidung in den sozialen Medien: „Der Justizputsch ist völlig außer Kontrolle“.
Weitere Klagen anhängig
Mindestens fünf weitere Klagen gegen die Zölle sind anhängig, darunter Klagen von 13 US-Bundesstaaten. Der Generalstaatsanwalt von Oregon, der Demokrat Dan Rayfield, dessen Büro die Klage der Bundesstaaten leitet, nannte Trumps Zölle rechtswidrig, rücksichtslos und wirtschaftlich verheerend. „Dieses Urteil bekräftigt, dass unsere Gesetze wichtig sind und dass Handelsentscheidungen nicht nach Lust und Laune des Präsidenten getroffen werden können“, teilte Rayfield mit.
US-Präsident Donald Trump beruft sich auf eine weitreichende Befugnis zur Festsetzung von Zöllen auf der Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Das Gesetz ist für „ungewöhnliche und außergewöhnliche“ Bedrohungen während eines nationalen Notstands gedacht. Das Gesetz wurde in der Vergangenheit dazu verwendet, Sanktionen gegen Feinde der USA zu verhängen oder deren Vermögen einzufrieren. Trump ist der erste US-Präsident, der es für die Verhängung von Zöllen nutzt.
Das Justizministerium hatte eine Abweisung der Klagen gefordert, weil die Kläger nicht durch Zölle geschädigt würden, die sie noch nicht bezahlt hätten. Zudem könne nur der Kongress, nicht aber private Unternehmen, einen vom Präsidenten gemäß IEEPA ausgerufenen nationalen Notstand anfechten. Bei der Einführung der US-Zölle Anfang April hatte Trump das Handelsdefizit als nationalen Notstand bezeichnet. Dieser rechtfertige seine pauschalen Zölle in Höhe von 10% auf alle Einfuhren. Die Zölle für Länder, mit denen die USA die größten Handelsdefizite haben, insbesondere China, seien noch höher.