Ifo Studie

Ifo: Kaum Impulse durch steuerfreie Überstundenzuschläge

Steuerfreie Überstundenzuschläge bringen kaum Beschäftigungsimpulse, mahnt das ifo Institut. Der Mindestlohn hat die Niedriglohnquote seit 2014 deutlich reduziert.

Ifo: Kaum Impulse durch steuerfreie Überstundenzuschläge

Kaum Job-Impulse durch steuerfreie Überstunden

ba Frankfurt

Die von der Bundesregierung geplante steuerliche Befreiung von Überstundenzuschlägen bringt dem Ifo-Institut zufolge kaum positive Beschäftigungsimpulse. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wiederum hat die Lohnungleichheit in den vergangenen zehn Jahren verringert.

Die Ifo-Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zeigt, dass der Staat durch die geplante Reform zwischen 11 und 45 Mill. Euro weniger einnehmen würde. Zwar könnten 3.000 bis 12.000 Vollzeitstellen entstehen, dies würde das Defizit steuerlicher Mindereinnahmen aber nicht ausgleichen. „Unterm Strich hätte die geplante Reform kaum Effekte auf Beschäftigung, Steueraufkommen und Wachstum“, sagt Ifo-Forscher Volker Meier. Ursächlich sei, dass auch nach der Reform nur ein Bruchteil der Beschäftigten Überstundenzuschläge erhalten wird.

Nur 16% werden bezahlt

Die Reform soll nur bei Vollzeitbeschäftigten gelten, bei denen im Schnitt mit sieben Überstunden pro Woche zu rechnen sei. Die Steuerbefreiung erhöhe ihre wöchentliche Arbeitszeit im Mittel allerdings nur um etwa eine halbe Stunde. Im Jahr 2024 leisteten etwas weniger als 4,4 der insgesamt 39,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland Überstunden. Von diesen glichen 71% Überstunden durch ein Arbeitszeitkonto aus, 19% leisteten unbezahlte und nur 16% bezahlte Überstunden.

Anteil an Niedriglohnjobs stabil

Der Mindestlohn indes hat seine Beschäftigungswirkung verloren: Laut dem Statistikamt Destatis zählten im April rund 6,3 Millionen Jobs zum Niedriglohnsektor. Damit lag der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland wie im Vorjahr unverändert bei 16%. In den zehn Jahren zuvor sank die Niedriglohnquote von 21% im April 2014 auf 16% im April 2024. Dass der Rückgang zwischen April 2022 (19%) und April 2023 (16%) am stärksten ausfiel, erklären die Statistiker mit dem Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro.

Niedriglohnschwelle steigt auf 14,32 Euro

Zum Niedriglohnsektor zählen laut Destatis alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro nach 13,79 Euro im Vorjahr.

Jeder zweite Niedriglohnjob im Gastgewerbe

Den größten Anteil an Niedriglohnbeschäftigten hat das Gastgewerbe (51%), gefolgt von der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45%) und dem Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36%). Die niedrigsten Anteile meldet Destatis für die öffentliche Verwaltung (2%), den Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6%), den Bereich Erziehung und Unterricht (6%) sowie die Finanz- und Versicherungsbranche (6 %). Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert.