Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe gibt grünes Licht für die ESM-Reform

In einer seit Monaten erwarteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den Weg für die deutsche Ratifizierung der ESM-Reform freigemacht. Was hinter der Beschwerde zum Euro-Rettungsfonds aus Reihen der FDP steckt...

Karlsruhe gibt grünes Licht für die ESM-Reform

ahe Brüssel

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg zur deutschen Ratifizierung der ESM-Reform freigemacht. Die Karlsruher Richter wiesen in einer seit Monaten erwarteten Entscheidung eine Verfassungsbeschwerde von sieben FDP-Bundestagsabgeordneten als unzulässig zurück. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Reform einschließlich der Einrichtung einer Letztsicherung für den europäischen Bankenabwicklungsfonds SRF nun unterzeichnen. Die Unterschrift hatte Steinmeier im Juli 2021 ausgesetzt, obwohl zuvor schon Bundestag und Bundesrat grünes Licht gegeben hatten.

Die FDP-Abgeordneten hatten die Beschwerde als Privatpersonen eingereicht. Frank Schäffler, einer der Beteiligten, hatte den Gang nach Karlsruhe damit begründet, dass die ESM-Reform insgesamt eine verfassungsändernde Qualität habe und daher auch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig sei.

Das Bundesverfassungsgericht er­klärte jetzt allerdings, die Beschwerdeführer hätten die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf demokratische Selbstbestimmung nicht hinreichend substanziiert dargelegt. Sie hätten nicht die Möglichkeit aufgezeigt, dass mit den Änderungsübereinkommen Hoheitsrechte auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder die EU übertragen würden oder dass eine (faktische) Änderung der Rahmenbedingungen des Integrationsprogramms der Europäischen Union in Rede stehe.

Die ESM-Reform, auf die sich die Euro-Staaten nach jahrelangen Debatten Anfang 2021 verständigt hatten, ist der Versuch, die Architektur der Eurozone krisenfester zu gestalten. Neben dem SRF-Backstop werden die ESM-Kompetenzen an mehreren Stellen neu justiert. Gestrichen wird zugleich die unnötig gewordene Möglichkeit der direkten Bankenrekapitalisierung. Zugleich soll es einen neuen Rahmen für eine Zusammenarbeit mit der EU-Kommission bei künftigen Krisen und Hilfsprogrammen geben.

Sollte Deutschland nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nun den Ratifizierungsprozess abschließen, fehlt für die Umsetzung nur noch die noch offene Billigung aus Italien. In dem Land werden bereits seit 2019 politische Debatten über den ESM geführt. Bisher hatte die Regierung in Rom immer auch eine Ratifizierung der Reform in Aussicht gestellt, hatte aber stets auch darauf verwiesen, dass auch die deutsche Gerichtsentscheidung abgewartet werden müsse.

Die Debatten um eine Stärkung des Euro-Rettungsfonds hatten schon vor gut zehn Jahren begonnen, als der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Aufbau eines europäischen Währungsfonds ins Spiel brachte. Ende 2018 gab es eine erste politische Einigung. Über die Details wurde dann in der Eurogruppe weiter gerungen.