Ausgangssperre

Karlsruhe lehnt Eilanträge ab

Die Corona-Ausgangssperre bleibt in Kraft. Die Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen seien abgelehnt worden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend mit. Der Erste Senat begründete seine Entscheidung...

Karlsruhe lehnt Eilanträge ab

Die Corona-Ausgangssperre bleibt in Kraft. Die Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen seien abgelehnt worden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend mit. Der Erste Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Folgen schwerwiegender seien, wenn jetzt ein Stopp erfolge, die Ausgangssperre später aber für verfassungsgemäß erklärt würde. Zudem sei die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt. Die Verfassungsbeschwerden bleiben aber weiter anhängig. Wann über die Hauptsache entschieden wird, ist offen. Der Bundestag hatte vor zwei Wochen die sogenannte Bundesnotbremse beschlossen. Zwischenzeitlich gingen bei dem Karlsruher Gericht mehr als 280 Verfassungsbeschwerden ein.

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