Katholische Bischöfe offen für höheres Rentenalter
Katholische Bischöfe offen für höheres Rentenalter
Katholische Bischöfe
für höheres Rentenalter
Stärkere Belastung bei Beiträgen und Steuern vermeiden
wf Berlin
Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich in die Debatte zur Reform des Sozialstaates eingeschaltet und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Bürger und Unternehmen. Die Bischöfe fordern „mutige Reformen“. Angesichts des demographischen Wandels dürfe auch eine höheres Rentenalter kein Tabu sein, sagte Weihbischof Anton Losinger aus Augsburg, vor der Presse in Berlin.
Zusammenhalt durch Reformen
„In der Sozialpolitik muss priorisiert werden“, verlangte Losinger. Der Sozialstaat sei eine unvergleichliche Erfolgsgeschichte. „Er muss deshalb unbedingt finanziell abgesichert werden“, konstatierte er. „Aber alle Reformen, die neue Steuern, neue Beiträge und neue Schuldenfinanzierung erfordern, müssen kritisch geprüft und bestenfalls vermieden werden.“ Die katholische Bischofskonferenz zielt mit ihrem neuen Impulspapier „Zusammenhalt durch Reformen sichern“ auf einen „gerechten und verlässlichen Sozialstaat“ sowohl bei Rente als auch bei Kranken- und Pflegeversicherung. „Reformen ohne Spaltung, das ist unser Leitgedanke“, sagte Bischof Heiner Wilmer aus Hildesheim. Martin Werding, Universität Bochum und Mitglied im Sachverständigenrat für Wirtschaft, verwies auf den rasanten Anstieg der Sozialbeiträge. Sie könnten 2030 schon 45% der beitragspflichtigen Einkommen erreichen und 2040 sogar 50% oder noch mehr. Dies verringere die Nettolöhne jüngerer Versicherter und zugleich ihre Beschäftigungschancen. Werding ist Mitglied der Arbeitsgruppe für Sozialpolitische Fragen der Bischofskonferenz, ein elfköpfiges Gremium vornehmlich aus Wissenschaftlern, die das Impulspapier ausgearbeitet hat.
Zur Begründung einer sozialpolitischen Maßnahme reiche es nicht aus, dass sie wünschenswert wäre und der Gerechtigkeit diene, schreiben die Bischöfe. Wenn in der staatlichen Absicherung bei Rente, Pflege, Familien oder Beratung nicht alles zugleich gehe, müsse geprüft werden, inwieweit Selbstsorge zumutbar sei. Ein Teil der sozialstaatlichen Hilfe könne auf jene beschränkt werden, sie sich nicht selbst helfen könnten oder die Unterstützung mehr bedürften als andere.
