Coronakrise

Keine Angst vor Pleitewelle in Deutschland

Die vollständige Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht zum 1. Mai 2021 schürt vielerorts Ängste vor einer Insolvenzwelle bei den Unternehmen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut IWH hält diese Ängste für unbegründet.

Keine Angst vor Pleitewelle in Deutschland

ms Frankfurt

Das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) hält die grassierenden Ängste vor einer Insolvenzwelle nach der vollständigen Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht am 1. Mai für unbegründet. „Eine Welle von Unternehmensinsolvenzen mit massiven Jobverlusten aufgrund der Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist unwahrscheinlich“, sagte Steffen Müller, der die Abteilung Strukturwandel und Produktivität und die dort angesiedelte Insolvenzforschung am IWH leitet, am Donnerstag. Das IWH forscht intensiv zum Thema und liefert mit dem IWH-Insolvenztrend ein monatliches Update zum bundesweiten Insolvenzgeschehen.

Das Thema Insolvenzantragspflicht erhitzt aktuell stark die Gemüter in der Wirtschaft und sorgt für viel Streit in der großen Koalition. Die Bundesregierung hatte in der Coronakrise die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt und dies mehrmals verlängert, um Unternehmen entgegenzukommen, die unverschuldet in Schieflage geraten sind. Die jüngste Regelung lief Ende April aus. Der Mittelstandsverband BVMW hatte unlängst vor einem „Todesstoß“ für viele Unternehmen gewarnt. Die SPD will die Aussetzung verlängern und wirft CDU/CSU Blockade vor. Die SPD macht deshalb die Union für etwaige Firmenpleiten verantwortlich – was diese zurückweist.

Das IWH warnt nun vor Panikmache. Die Forscher verweisen darauf, dass die verlängerte Aussetzung in erster Linie nur Branchen betroffen habe, die für die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes antragsberechtigt waren. Für alle anderen gelte die Antragspflicht bereits vollumfänglich seit 1. Januar. Zudem habe die Aussetzung nicht für Unternehmen gegolten, die auch mit staatlicher Hilfe insolvenzreif gewesen wären. „Selbst wenn die Rückkehr zur Antragspflicht zu leicht erhöhten Insolvenzzahlen führen sollte, wären aufgrund der Branchenstruktur in erster Linie kleinere Unternehmen betroffen und die gesamtwirtschaftlichen Effekte sehr begrenzt“, so das IWH.

Für den April kommt das IWH zu dem Ergebnis, dass der vorherige Trendanstieg bei Insolvenzen gestoppt sei. Nach einer kräftigen Zunahme im März sei die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gesunken. Laut Insolvenztrend wurden im April 769 Personen- und Kapitalgesellschaften als insolvent gemeldet. Damit lagen die Insolvenzen im April um mehr als 10% unter den März-Zahlen und auch deutlich unter dem Niveau des Vorjahresmonats.