Gesetzesvorschlag

Lambrecht bringt Auszeit für Vorstände auf den Weg

Vorstände von Unternehmen sollen einem Vorschlag des Bundesjustizministeriums zufolge gesetzlich geregelte Auszeiten nehmen können. Sollte ein Vorstandsmitglied wegen „Mutterschutz, Elternzeit, der Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit“...

Lambrecht bringt Auszeit für Vorstände auf den Weg

dpa-afx Berlin

Vorstände von Unternehmen sollen einem Vorschlag des Bundesjustizministeriums zufolge gesetzlich geregelte Auszeiten nehmen können. Sollte ein Vorstandsmitglied wegen „Mutterschutz, Elternzeit, der Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit“ seinen Pflichten nicht nachkommen können, soll es demnach ohne Haftungsrisiken vorübergehend von seinen Aufgaben entbunden werden können. Das geht aus einem Regelungsvorschlag aus dem Haus von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Dem Papier zufolge sollen Vorstände, die das Unternehmen leiten und die strategischen Entscheidungen treffen, bei einer Pause von bis zu einem Jahr ein Recht auf eine erneute Bestellung in den Vorstand haben. Ein Anrecht auf eine Auszeit ist jedoch nicht vorgesehen, weil das „mit der Funktion eines selbstständigen und unternehmerisch handelnden Vorstandsmitglieds nicht vereinbar wäre“. Der Aufsichtsrat habe bei der Entscheidung über eine Auszeit „die Interessen des Unternehmens und des Vorstandsmitglieds sorgfältig abzuwägen“, heißt es. Auch sei zu klären, „ob das Gesuch des Vorstandsmitglieds zur Unzeit erfolgt und ob sich aus diesem ein Schaden für die Gesellschaft ergeben kann“. Eine Ablehnung solle möglichst schriftlich begründet werden.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, kritisierte: Freiwillige Vereinbarungen könnten schon heute getroffen werden, es brauche aber einen „echten Anspruch auf eine Auszeit“. SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner lobte den Vorschlag.

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