Bundesregierung

Mehr Geld für Flüchtlinge und Nahverkehr

Bei der Versorgung von Flüchtlingen möchte die Bundesregierung Länder und Kommunen mit insgesamt 4,25 Mrd. Euro im laufenden und im kommenden Jahr unterstützen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die...

Mehr Geld für Flüchtlinge und Nahverkehr

Reuters/dpa-afx Berlin

Bei der Versorgung von Flüchtlingen möchte die Bundesregierung Länder und Kommunen mit insgesamt 4,25 Mrd. Euro im laufenden und im kommenden Jahr unterstützen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch in Berlin hervor, der dpa und Reuters vorlag.

Für die Aufnahme von Geflüchteten will der Bund demnach im laufenden Jahr zusätzliche 1,5 Mrd. Euro bereitstellen. Für 2023 sind Mittel in gleicher Höhe für den Umgang mit Flüchtlingen aus der Ukraine vorgesehen.

Für 2023 bringt der Bund zudem eine Pauschale von 1,25 Mrd. Euro ins Spiel, die Länder und Kommunen bei ihren Kosten bei der Aufnahme von Geflüchteten aus anderen Staaten unterstützen soll. Diese neue Pauschale soll bisherige Pauschalen insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ablösen. „Über die weitere Entwicklung werden Bund und Länder Ostern 2023 sprechen“, hieß es in dem Entwurf. Die Länder verpflichten sich, alle schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer im Ausländerzentralregister vollständig zu registrieren.

Zudem will der Bund den Ländern mehr Geld für den Schienenverkehr zahlen. Aus dem Entwurf geht hervor, dass sich Bund und Länder die Kosten für das digitale, deutschlandweit gültige „Deutschlandticket“ für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von 49 Euro pro Monat mit je 1,5 Mrd. Euro teilen wollen. „Sollte das Ticket später als zum 1. Januar 2023 eingeführt werden, reduziert sich der Verlustausgleich für 2023 anteilig“, heißt es dazu. Darüber hinaus stellt der Bund schon ab dem Jahr 2022 zusätzliches Geld für den regionalen Schienenverkehr in Höhe von 1 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung. „Die Regionalisierungsmittel werden jährlich um 3% erhöht (bisher 1,8%)“, heißt es weiter. Die Frage ist, ob dies den Ländern ausreicht. Der Bund vermerkt in dem Papier, dass die Länder ihre jährlichen Beiträge in entsprechender Höhe steigern „sollten“. Die Regelung soll bis einschließlich 2024 gelten.