Machtkampf

Nord Stream 2 zieht vor den Bundesgerichtshof

Die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG hat versucht, von der Regulierung in Deutschland ausgenommen zu werden. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist sie gescheitert.

Nord Stream 2 zieht vor den Bundesgerichtshof

cru Frankfurt

Der Machtkampf um die Inbetriebnahme der 10 Mrd. Euro teuren zweiten Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 spitzt sich zu und geht vor den Bundesgerichtshof. Die Betreibergesellschaft Nord Stream 2 AG, die eine Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom ist, war im August vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Versuch gescheitert, von der Regulierung in Deutschland ausgenommen zu werden. Sie zieht nun vor den Bundesgerichtshof, weil sie sich für den in Deutschland verlaufenden Teil der Gaspipeline dem EU-Recht unterwerfen müsste. Dagegen wehrt sich das Unternehmen, weil es dann den Transport und den Vertrieb trennen und im Extremfall das Eigentum an der Pipeline aufgeben müsste.

„Wir bestätigen, dass Nord Stream 2 fristgerecht Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. August 2021 eingelegt hat“, sagte ein Nord-Stream-Sprecher der Börsen-Zeitung. Am 15. Juni 2020 hatte Nord Stream 2 beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur eingelegt, den Antrag des Unternehmens auf eine Ausnahme von der geänderten EU-Gasrichtlinie abzulehnen. Diese Beschwerde hatte das Gericht zurückgewiesen.

Unterdessen steigen die europäischen Erdgas- und Strompreise inmitten zunehmender Versorgungsängste auf neue Rekorde. Die steigenden Kosten drohen die Inflation in die Höhe zu treiben und beginnen, die Industrieproduktion zu belasten, so dass einige Unternehmen in Europa gezwungen sind, ihre Produktion zu drosseln. Mit dem nahenden Winter wächst die Besorgnis über die Gasvorräte in Europa, was die Preise in die Höhe treibt.

Über die Frage der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 – die zur Hälfte von fünf westlichen Konzernen, darunter Uniper und Wintershall aus Deutschland, mit je rund 1 Mrd. Euro finanziert wurde – bahnt sich auch direkter Streit mit den Aufsichtsbehörden an. Die Netzagentur warnte davor, den Betrieb ohne eine Zertifizierung durch die Behörde aufzunehmen. Das wäre ein Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet werden könne. Der Hintergrund: Nord Stream hat damit begonnen, die Pipeline zu befüllen – was mehrere Wochen dauert –, damit sie bei grünem Licht der Behörde sofort liefern kann. Eine Betriebserlaubnis hatte man schon 2018 erhalten. Die Netzagentur überwacht nur die Umsetzung der Regeln.

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