EU-Kommission

Reformvorschläge fürs Mehrwertsteuersystem

Die EU-Kommission hat eine Reform des Mehrwertsteuersystems der EU vorgeschlagen, um dieses widerstandsfähiger gegen Betrug sowie kostengünstiger für Unternehmen zu machen. Neue Meldepflichten soll es zugleich für Kryptotransaktionen geben.

Reformvorschläge fürs Mehrwertsteuersystem

ahe Brüssel

– Die EU-Kommission hat eine Reform des Mehrwertsteuersystems der EU vorgeschlagen, um dieses widerstandsfähiger gegen Betrug sowie kostengünstiger für Unternehmen zu machen. Dazu gehören auch neue Vorschriften für Plattformbetreiber. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni verwies zur Begründung für die Anpassungen darauf, dass den Mitgliedstaaten im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von geschätzten 93 Mrd. Euro entgangen seien. Konservativen Schätzungen zufolge sei ein Viertel dieser fehlenden Einnahmen direkt auf Mehrwertsteuerbetrug im Zusammenhang mit Handel innerhalb der EU zurückzuführen.

„Mit den heutigen Vorschlägen wird eine neue Ära für das Mehrwertsteuersystem der EU eingeläutet“, betonte Gentiloni. Die zentralen Maßnahmen würden den Mitgliedstaaten helfen, jährlich zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen von bis zu 18 Mrd. Euro zu erzielen.

Zu den drei wesentlichen Reformschritten gehört danach eine Umstellung auf die digitale Mehrwertsteuermeldung in Echtzeit. Grundlage ist dabei die elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind. Dies soll helfen, insbesondere Karussellbetrug zu bekämpfen. Verwaltungs- und Befolgungskosten für EU-Händler sollen so aber auch um gut 4 Mrd. Euro in den nächsten zehn Jahren gesenkt werden.

Neue Vorschriften verlangt die EU-Kommission für Online-Plattformen, die ihre Dienste in den Bereichen Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften anbieten – also von Uber bis zu Airbnb. Die Plattformbetreiber sollen künftig dafür zuständig sein, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen – wenn die einzelnen (Klein-)Anbieter auf den Plattformen dies nicht tun.

Dritter Reformansatz in den Brüsseler Vorschlägen ist die Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung analog zu dem bereits bestehenden Modell für den Online-Handel. Unternehmen mit Kunden in anderen EU-Ländern sollen sich dann nur noch einmal regis­trieren und können ihre Steuererklärungen über ein einziges Online-Portal in nur einer Sprache erfüllen. Dies soll den Unternehmen innerhalb von zehn Jahren Verwaltungskosten von 8,7 Mrd. Euro sparen.

Neue Steuervorschriften will die Brüsseler Behörde zugleich auch im Kryptobereich einführen, wobei es hier zunächst nur um mehr Transparenz geht: Alle Anbieter von Kryptodienstleistungen – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort – sollen demnach dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden. Die neuen Meldepflichten sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.