Richterin im EZB-Streit
ms Frankfurt
Die Kläger gegen die EZB-Staatsanleihekäufe vor dem Bundesverfassungsgericht haben einen Teilerfolg erzielt. Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein darf sich wegen Zweifeln an ihrer Unvoreingenommenheit nicht mehr an dem Prozess beteiligen, der europaweit für äußerst viel Aufsehen gesorgt hat. Das entschied der zweite Senat des Karlsruher Gerichts gestern. Über den Fort- und Ausgang des weiteren Prozesses ist damit aber nichts entschieden.
Der zweite Senat des Gerichts erklärte einen Befangenheitsantrag des früheren CSU-Politikers Peter Gauweiler gegen Wallrabenstein für begründet. Hintergrund waren Aussagen von Wallrabenstein zum Karlsruher EZB-Urteil von Anfang Mai in einem Interview der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Sie hatte in dem Artikel unter anderem geäußert, dass man nach einem Streit auch irgendwann Entschuldigung sagen solle und „Schwamm drüber, lasst uns nach vorne blicken“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai das EZB-Staatsanleihekaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) als zum Teil nicht konform mit dem Grundgesetz bezeichnet. Die Europäische Zentralbank (EZB) habe die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend überprüft und nachgewiesen. Nach langem Ringen wurde dann eine Einigung gefunden. Gauweiler hatte aber in Karlsruhe den Erlass einer Vollstreckungsanordnung beantragt. Damit muss das Gericht die Einhaltung des Urteils prüfen.
Die anderen Richter des zweiten Senats entschieden nun mehrheitlich, dass Wallrabensteins Aussagen dahingehend gedeutet werden könnten, dass sie das EZB-Urteil für falsch halte. Und sie könnten so interpretiert werden, dass Wallrabenstein eine vollständige Umsetzung des Urteils von vorneherein ablehne, oder den Eindruck erwecken, „als handele es sich bei der Umsetzung des Urteils und dem möglichen Erlass einer Vollstreckungsanordnung um eine im Grunde politische Frage“.