Organstreitverfahren

Rüge für Bundesregierung wegen Informationspolitik

Die Bundesregierung muss den Bundestag vor wichtigen Entscheidungen auf europäischer Ebene rechtzeitig informieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.

Rüge für Bundesregierung wegen Informationspolitik

dpa-afx Berlin

Die Bundesregierung muss den Bundestag vor wichtigen Weichenstellungen auf europäischer Ebene rechtzeitig über die eigene Verhandlungsposition informieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung klargemacht. Die Karlsruher Richter beanstanden, dass das Parlament 2015 auf dem Höhepunkt der sogenannten Griechenland-Krise vor entscheidenden Treffen mit den Partnern in der Eurozone nicht über die deutsche Verhandlungslinie informiert wurde. Geklagt hatte die Fraktion der Grünen (Az. 2 BvE 4/15).

Das Organstreitverfahren zwischen Fraktion und Bundesregierung bezog sich auf die Ereignisse vom 11. bis 13. Juli 2015. Damals rangen in Brüssel erst die Finanzminister und dann die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darum, ob das pleitebedrohte Griechenland den Währungsraum verlassen muss. Am Ende einigte man sich auf Bedingungen für ein drittes Hilfspaket.

Der Bundestag war über die Ergebnisse des Euro-Gipfels erst am 14. und 16. Juli unterrichtet worden. Ein Dokument, das das Finanzministerium am 10. Juli zur Vorbereitung der Verhandlungen erarbeitet hatte, leitete die Regierung dem Parlament erst am 12. Juli zu. Einige Spitzenpolitiker und Beamte der Eurogruppe hatten es am 10. Juli erhalten.