InterviewJens Behrens (SPD)

Übermittlung von Krypto-Daten soll Steuerverluste begrenzen

Nur wenige Anleger von Kryptowerten kommen in Deutschland ihrer Steuerpflicht nach. Nach zwölf Monaten sind Gewinne ohnehin steuerfrei. Der Berichterstatter für das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, Jens Behrens , fordert eine Meldepflicht.

Übermittlung von Krypto-Daten soll Steuerverluste begrenzen

Im Interview: Jens Behrens

Übermittlung von Daten
zu Kryptowerten soll
Steuerverluste begrenzen

SPD-Finanzexperte plädiert für Abgeltungsteuer

Nur wenige Anleger von Kryptowerten kommen in Deutschland ihrer Steuerpflicht nach. Nach zwölf Monaten sind Gewinne hierzulande ohnehin steuerfrei. Der SPD-Finanzexperte Jens Behrens, Berichterstatter für das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, zeigt im Interview auf, wie die neue Meldepflicht von Transaktionen an die Steuerbehörden wirkt.

Herr Behrens, Kryptowerte werden bislang in Deutschland nicht oder fast nicht besteuert. Wird die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie DAC8 mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz dies ändern?

Ja – mit der nationalen Umsetzung des DAC8 verändern wir nicht die Besteuerungsgrundlagen für Kryptowerte, sondern sorgen dafür, dass die Steuerbehörden Informationen über Krypto-Nutzer und deren Transaktionen erhalten. Dies sorgt für die notwendige Steuertransparenz, für die wir uns als SPD einsetzen.

Der Markt für Kryptowerte ist groß und wächst schnell. Lässt der Fiskus dort heute Steueraufkommen liegen?

Absolut. Die Steuergewerkschaft schätzt die Steuerverluste nur für Deutschland auf einen hohen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr. Ohne die Datenübermittlung an die Finanzbehörden entgehen uns diese Steuerverluste auch weiterhin.

Auf welche Herausforderungen in einem dezentralisierten Finanzsektor müssen Sie als Abgeordneter bei der Regulierung achten?   

Transaktionen, die nicht über Börsen oder Kryptodienstleister erfolgen, sind nur schwer kontrollierbar. Das Bundesfinanzministerium arbeitet bereits an einer Lösung, dass auch über diese Transaktionen Informationen bei den Steuerbehörden vorliegen.

Für Kryptowerte gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Nach dieser Haltedauer sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Sollten Gewinne aus Kryptowerten weiterhin anders besteuert werden als aus anderen Vermögenswerten?

Eine steuerliche Gleichbehandlung für Kryptowerte und klassische Finanzprodukte ist erstrebenswert. Daher unterstütze ich die Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist und auch die Besteuerung mit der Abgeltungsteuer – dies ist jedoch nicht Teil einer aktuellen Gesetzgebung.

Die Steuerbehörden sind derzeit sehr dünn mit Experten für diesen Bereich besetzt. Auch bei der IT-Ausstattung der Finanzämter gibt es Nachholbedarf. Was sollten Bund und Länder unternehmen?

Es ist sinnvoll, nicht alle Mitarbeitenden gleich zu schulen, sondern einzelne als Multiplikatoren stärker auszubilden, wie es bereits erfolgt. Der Trend zu einer stärkeren Einbeziehung neuer Technologien ist auch hier erkennbar und muss weiter gefördert werden.

Welche Änderungen am Gesetzentwurf streben Sie an?

Die SPD strebt im aktuellen Gesetzesentwurf keine Änderungen an, da wir den Entwurf als wichtigen Schritt zur europäischen Harmonisierung begrüßen. Dennoch muss zukünftig beobachtet werden, ob sich dadurch ein irregulärer Markt entwickelt, der begrenzt werden muss.

Die Fragen stellte Angela Wefers.