Verlustverrechnung auf Kapitalanlage gedeckelt
wf Berlin â Die groĂe Koalition nimmt einen neuen Anlauf zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus Kapitalanlagen. Ein Entwurf der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD erlaubt vom 1.1.2020 an die steuerliche Anrechenbarkeit solcher Verluste im Grundsatz, beschrĂ€nkt sie aber in der Höhe und durch zwei neue Verlustverrechnungskreise. Verluste aus TermingeschĂ€ften dĂŒrfen nur noch mit Gewinnen aus TermingeschĂ€ften und mit ErtrĂ€gen aus StillhaltergeschĂ€ften ausgeglichen werden â nicht mit anderen KapitalertrĂ€gen. Die Verrechnung wird auf 10 000 Euro beschrĂ€nkt, heiĂt es im Entwurf. Nicht genutzte Verluste dĂŒrfen auf das Folgejahr vorgetragen werden. Verrechnet werden dĂŒrfen kĂŒnftig auch Verluste aus einer â ganz oder teilweise â uneinbringlichen Kapitalforderung. Die Begrenzung auf 10 000 Euro gilt analog. Der Entwurf liegt der Börsen-Zeitung vor.UrsprĂŒnglich hatte das Bundesfinanzministerium vor, entgegen dem Bundesfinanzhof gesetzlich festzuschreiben, bestimmte Verluste aus Kapitalanlagen steuerlich ĂŒberhaupt nicht anzuerkennen. Nun soll die Anerkennung mit Blick auf Kleinanleger gesetzlich verankert werden. Die BeschrĂ€nkung zur Verlustverrechnung, die mit der Anzeigepflicht grenzĂŒberschreitender Steuergestaltung kommen soll, betrifft nun jegliche Art von Verlusten aus TermingeschĂ€ften. ZunĂ€chst war nur der Verfall von Optionen betroffen.Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, sieht durch die neue Fassung Schaden fĂŒr Kleinanleger und Start-up-Finanzierungen abgewendet. Zugleich werde keine neue Gestaltung eröffnet. âSeit Jahren versuchen wir, Aktien als eine Möglichkeit der Altersvorsorge in der Niedrigzinsphase attraktiver zu machenâ, sagte Tillmann der Börsen-Zeitung. Kleinanleger dĂŒrften Verluste aus âganz normalenâ WertpapiergeschĂ€ften nun weiter verrechnen. Die Anerkennung der Totalverluste verhindere, dass Investoren animiert werden, vorzeitig auszusteigen und dadurch die Insolvenz mit herbeizufĂŒhren.Der Bankenverband wertet die VorschlĂ€ge indessen als âSchlag fĂŒr die private Altersvorsorgeâ. Durch die Verlusttöpfe und den Deckel von 10 000 Euro wĂŒrde eine Verrechnung in vielen FĂ€llen ânahezu unmöglich gemachtâ, erklĂ€rte Joachim Dahm, GeschĂ€ftsfĂŒhrer Steuern des Verbands. Er hĂ€lt den Ausgleich im selben Topf fĂŒr unrealistisch.