Klimaanpassungsgesetz

Verpflichtende Pläne für Klimaanpassung

Die Folgen des Klimawandels wie Extremwetter werden zunehmen. Bund, Länder und Gemeinden sollen sich nun abgestimmt vorbereiten und die Risiken mindern.

Verpflichtende Pläne für Klimaanpassung

wf Berlin

Verpflichtende Pläne für Klimaanpassung

Bund, Länder und Gemeinden sollen für Folgen des Klimawandels vorsorgen. “Schon heute verursacht die Klimaerhitzung in Deutschland und Europa enorme Schäden”, erklärte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) in Berlin. Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser – Wetterextreme würden häufiger. Mit dem Klimaanpassungsgesetz will die Bundesregierung nun einen strategischen Rahmen für alle Gebietskörperschaften schaffen. Das Bundeskabinett beschloss dazu den von Lemke vorgelegten Gesetzentwurf. Die Länder müssen auf der Basis von Risikoanalysen systematische und flächendeckende Klimaanpassungskonzepte spätestens bis Ende Januar 2026 für ihre Gebiete und die der Kommunen vorlegen. Die Bundesregierung verpflichtet sich bis Ende September 2025 zu einer Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Extremwetter trifft vielfach die Kommunen. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, rief zu konkreten Schritten auf. Viele Städte verfügen bereits über solche Pläne. Die Umsetzung sei entscheidend. Bund und Länder schätzen den Finanzbedarf für die Klimaanpassung in Ländern und Kommunen bis 2030 auf 55 Mrd. Euro. Dafür reichten die bestehenden Förderprogramme nicht aus, mahnte Dedy.

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