Neue Sorgfaltspflichten

Lieferkettengesetz in der EU schließt Finanzbranche ein

Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag zum neuen Lieferkettengesetz vorgestellt. Es sorgt auch in der Finanzbranche für Aufruhr.

Lieferkettengesetz in der EU schließt Finanzbranche ein

ahe/rec Brüssel/Frankfurt

Die in der EU geplanten neuen Sorgfaltspflichten in Sachen Klima und Menschenrechte sorgen für Wirbel – auch in der Finanzwirtschaft. Der von der EU-Kommission am Mittwoch präsentierte Gesetzesvorschlag gehe „in fast allen Bereichen deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus“, sagte Thomas Voland, Experte für Handelsrecht bei der Kanzlei Clifford Chance, der Börsen-Zeitung. Anders als im deutschen Gesetz, das ab 2023 greift, soll der Finanzsektor direkt eingebunden werden. In der Branche stellt man sich bereits auf Mehraufwand ein. Auch Wirtschaftsverbände schäumen, allen voran der Mittelstand. Insgesamt sind knapp 17000 Unternehmen betroffen. EU-Justizkommissar Didier Reynders verteidigte die Vorlage: „Wir können unsere Lieferketten nicht mehr ignorieren – wir brauchen einen Wandel in unserem Wirtschaftsmodell“, sagte er in Brüssel. Lob für den Ansatz kam auch aus der Bundesregierung. Entwicklungsministerin Svenja Schulze sprach von einem starken Aufschlag der Kommission.

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