KommentarAfD-Kontokündigungen

Drahtseilakt der Volksbanken

Die Volksbanken kündigen weiterhin AfD-Konten. Das ist zulässig, aber es implizit mit Werten zu begründen, offenbart dann doch eine politische Motivation. Und das ist problematisch bei einer Partei, die weiterhin zu allen Wahlen zugelassen ist.

Drahtseilakt der Volksbanken

AfD-Kontokündigungen

Drahtseilakt der Volksbanken

Von Björn Godenrath

Sie haben es erneut getan: Zwei Volksbanken aus dem Westfälischen haben Konten von lokalen AfD-Verbänden gekündigt – und die AfD läuft Sturm dagegen. Allerdings mit schlechten Aussichten auf Erfolg, handelt es sich doch um eine zivilrechtliche Angelegenheit, die sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie ergänzend nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank richtet. Und solange diese Geschäftsbedingungen der Banken solche Kündigungsrechte vorsehen, kann die Partei im Grunde nichts anderes tun, als öffentlichkeitswirksam dagegen zu protestieren.

Zwischen den Zeilen eben doch politisch motiviert

Was die Partei auch tut und die Kündigung als „politisch motiviert“ bezeichnet. Das Problem: Die Volksbanken dürfen sich wegen des Bankgeheimnisses nicht konkret zu dem Fall äußern. Sie lassen aber trotzdem wissen, die Entscheidung nicht als politisches Statement verstanden wissen zu wollen – nur um selben Atemzug zu erklären, dass man klare Werte und Überzeugungen vertrete. Das bedeutet frei übersetzt, dass sehr wohl gesellschaftlich-politische Gründe ausschlaggebend sind für die ordentlichen Kontokündigungen.

Die Einstufung des Verfassungsschutzes ist ein schwebendes Verfahren

Die wohl einzige Genossenschaftsbank, die noch ein AfD-Konto führt, ist die Volksbank Spree-Neiße, wo die AfD-Bundespartei weiterhin zum Kundenstamm gehört. Spree-Neiße weist darauf hin, dass man Dienstleistungen allen Kunden zur Verfügung stelle, die sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegten. Und das tut die AfD, ist sie doch weiterhin zu allen Wahlen in Deutschland zugelassen und auch die Einstufung des Verfassungsschutzes der AfD als gesichert rechtsextremistisch ist noch ein schwebendes Verfahren, da die Partei dagegen juristisch vorgeht und die Bewertung deshalb ausgesetzt ist. Insofern verhält sich die Volksbank Spree-Neiße vollkommen korrekt und wird ihrem Anspruch, sich überparteilich und neutral zu verhalten, gerecht.

AfD-Antrag ist nur Show

Die AfD nutzt den westfälischen Affront derweil, um sich in der Opferrolle zu präsentieren. Die Bundestagsfraktion hat für Donnerstag einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie fordert, dass Kündigungen von Parteikonten durch die „zuständige Bankenaufsicht“ umgehend abgestellt werden sollten. Das Problem: Der BaFin kommt bei diesem Thema keine Rolle zu, ist doch nur der kollektive Verbraucherschutz Angelegenheit der Aufsicht. Man kann vermuten, dass die AfD das weiß.

Die Sparkassen haben keine Wahl

Diese Initiative kann also nur versanden. Was der AfD nach den vielen Kontokündigungen durch die Volksbanken bleibt, sind Konten bei den Sparkassen. Die sind als öffentlich-rechtliche Institute verpflichtet, Konten von Parteien zu führen. Das hatte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2018 klargestellt – und dafür das im Grundgesetz festgeschriebene Parteienprivileg herangezogen.