Ausschüttung muss möglich sein
Bankenaufsicht
Vorsicht vor Dividendenverbot
jsc Frankfurt
Mit ihrem Ausschüttungsstopp 2020 hat die EZB Fondsinvestoren offenbar vor den Kopf gestoßen: Die Fonds warfen die Aktien von Banken reihenweise aus dem Depot und kehrten auch nach Ende der "Empfehlung" der EZB zunächst nicht zurück, wie eine Studie des Frankfurter Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung zeigt. Eindeutig ist das Ergebnis zwar nicht: Der Rückzug der Fonds könnte sich zum Teil auch zufällig ergeben haben, und Korrelation belegt bekanntlich keine Kausalität. Was genau Fonds also angetrieben hat, lässt Raum für Interpretation. Auch haben andere Investoren die Geldhäuser keineswegs gemieden.
Doch als Indiz dafür, welche Effekte ein Ausschüttungsverbot durch die Aufsicht haben kann, eignet sich die Studie gleichwohl. Banken verlieren offenbar ihren Reiz für Investoren, wenn die Dividendenzahlung per "Empfehlung" von oben unterbrochen werden kann. Mit pauschalen Eingriffen in die Ausschüttungspolitik sollte die Aufsicht daher vorsichtig sein. Individuelle Vorgaben für Problembanken dagegen sind schon eher ein probates Mittel.