Booster für den Kapitalmarkt
Standortfördergesetz
Booster für
den Kapitalmarkt
Von Angela Wefers
Das Standortfördergesetz hat das Potenzial, privates Kapital für Investitionen in Infrastruktur und Transformation zu mobilisieren.
Es ist nicht selbstverständlich, dass ein SPD-Minister ein liegengebliebenes Vorhaben seines liberalen Vorgängers aufgreift und vorantreibt. Lars Klingbeil, Vizekanzler und Ressortchef für Finanzen, hat es getan – wenn auch nach einigem Zögern. Das Baby hat jetzt einen neuen, SPD-verträglicheren Namen. Es heißt Standortfördergesetz und nicht mehr Zukunftsfinanzierungsgesetz wie bei seinem Amtsvorgänger Christian Lindner. Aber es ist unverändert sehr gut geeignet, privates Kapital für Investitionen in Infrastruktur und Transformation, Startups und Scaleups zu mobilisieren.
Das ist auch dringend nötig, wenn der schwarz-roten Regierung die Wirtschaftswende gelingen soll. Andernfalls versinkt die Regierung nur in sehr vielen neuen Schulden. Öffentliche Investitionen können gemessen am nötigen Volumen nur einen geringen Teil ausmachen. Klingbeil, der das Wort Wirtschaftswachstum beständig im Munde führt, hat nun dem Kabinett den Regierungsentwurf vorgelegt, um Wachstumspotenzial zu heben. Wenn der Zeitplan Bestand hat, kann das Gesetz nach den Beratungen im Bundestag mit dem Bundesrat Ende Januar 2026 die letzte Hürde der Gesetzgebung nehmen und zügig in Kraft treten.
Rechtssicherheit geschaffen
Möglich wird es dann sein, dass Investmentfonds rechtssicher in Infrastrukturvorhaben und Erneuerbare Energien investieren. Dies gilt für die aufsichtliche Seite, als auch unter steuerlichen Aspekten. Die Gefahr ist gebannt, dass Kapitalanlagegesellschaften ihren für die Anleger wichtigen vermögensverwaltenden Status verlieren könnten. Auch für Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften im Sektor der Gründer gibt es nun einen steuerlich belastbaren Weg. Dies ist wichtig für junge, innovative und aufstrebende Unternehmen. Sie benötigen Kapital. Und Deutschland braucht solche Unternehmen.
Das Vorhaben reicht aber noch weiter und adressiert die Klage über zu viel Bürokratie am Finanzmarkt. Überflüssige Prüf-, Melde und Anzeigepflichten werden gestrichen. Die Vorschläge kamen sogar von der Finanzaufsicht BaFin. Das Meldewesen für Millionenkredite wird national abgeschafft. Dies vermeidet Doppelarbeit in Europa und entlastet die Kreditwirtschaft – wenn auch erst Ende 2026. Es könnte nur schneller gehen. Eine mildere Prospektpflicht und ein geringerer Aktienmindestnennwert werden die Beschaffung von Kapital erleichtern. Schwarz-Rot bewegt etwas, der Markt muss es noch nutzen.