KommentarEuGH-Urteil gegen Meta

Datenschutz schlägt Datenschatz

Für Big Tech brechen neue Zeiten an. Zumindest in der EU sind der Datenökonomie nun engere Grenzen gesetzt.

Datenschutz schlägt Datenschatz

EuGH-Urteil

Datenschutz schlägt
Datenschatz

Von Heidi Rohde

Mit dem EuGH-Urteil gegen Meta gewinnt die Regulierung der Datenökonomie endlich an Schlagkraft.

Für Big Tech kommen die Einschläge immer dichter. Meta zieht am Ende einer langen Fehde, die im Streit mit dem Bundeskartellamt begann und bereits in Deutschland durch alle Instanzen ging, nun auch vor dem EuGH den Kürzeren. Die Richter in Luxemburg bestätigen auch die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH), der bereits deutlich gemacht hatte, dass die Entscheidung der deutschen Wettbewerbshüter, Datenschutzverstöße des weltgrößten Sozialen Netzwerks in ihre kartellrechtliche Beurteilung mit einfließen zu lassen, zulässig sei.

Meta hat nicht ohne Grund nichts unversucht gelassen, um ein solches Urteil abzuwenden, denn ein behördlicher Eingriff in die Datensammlung und -verarbeitungsmöglichkeiten des Konzerns trifft das lukrative Geschäftsmodell von Facebook, Instagram und Whatsapp ins Herz. Die Beschränkungen im Umgang mit gesammelten Daten und die erhöhten Transparenzanforderungen gegenüber den Nutzern sind darüber hinaus ein Warnschuss an alle Technologieriesen, die über ähnlich große Datenschätze verfügen. Der lukrativen Datenökonomie werden nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit damit klare Grenzen gesetzt.

Die betroffenen Unternehmen haben möglicherweise zuvor von der sich abzeichnenden EuGH-Entscheidung Wind bekommen. Denn neben Meta beugen sich auch die Google-Mutter Alphabet, Apple und Amazon ebenso wie Samsung, die Tiktok-Mutter Bytedance und Microsoft nun ohne viel Federlesens der von der EU-Kommission im Digital Markets Act formulierten Gatekeeper-Klassifizierung, die marktmächtige Digitalunternehmen ab Frühjahr 2024 unter gesonderte Aufsicht stellt. Auch hier geht es darum, die Marktmacht zu begrenzen, indem unter anderem die Bevorzugung eigener Dienste auf den reichweitenstarken Plattformen unterbunden und Drittanbietern Zugang ermöglicht wird. Dies wird mittel- und langfristig ebenfalls negative Auswirkungen auf Umfang und Wert des Datenschatzes haben, den einzelne Giganten anhäufen und ausbeuten können.

Der taktische Rückzug von Big Tech ist indes nicht nur die Folge erkennbarer Konturen einer strengen Regulierung in der EU, sondern wird auch durch die US-Behörden flankiert. Diese haben ihre Gangart gegenüber den marktmächtigen Digitalunternehmen in jüngster Zeit deutlich verschärft. Die US-Wettbewerbsbehörde FTC hat mehr als ein Dutzend Kartellrechtsfälle eröffnet, gegen Meta, Google, Microsoft und andere. Auch hier weht der Wind nun andersherum.

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