KommentarGrüne Transformation

EU gelingt Hilfe zur Beihilfe im Wettbewerbsrecht

Der EU-Kommission ist die schwierige Balance gelungen, Regierungen Spielraum für die Unterstützung von Firmen bei deren grünem Umbau zu geben und zugleich einem Subventionswettlauf vorzubeugen.

EU gelingt Hilfe zur Beihilfe im Wettbewerbsrecht

Grüne Transformation

Hilfe
zur Beihilfe

Von Detlef Fechtner

Der Umbau der Wirtschaft hin zu einer umwelt- und klimaschonenderen Produktion braucht vor allem zweierlei: viel Geld und viel Zeit. Es mag manchen Puristen ärgern, dass Europas Unternehmen auf dem Weg der Transformation staatlich unterstützt werden, damit sie im Wettbewerb mit Konkurrenten aus Drittländern überleben können, die es mit dem Schutz der natürlichen Ressourcen nicht so ernst nehmen. Aber es wäre leichtfertig, insbesondere energieintensive Firmen zur Umstellung auf klima- und umweltschonende Produktion allein aus deren eigenen Mitteln zu zwingen. Insofern gibt es starke Argumente für staatliche Unterstützung, etwa in Form von Stromsubventionierung. Denn die entlastet – sofern sie richtig aufgesetzt ist – Firmen bei Lasten und Fristen. Andersrum gesagt: Sie unterstützt sie beim Umbau mit Geld und Zeit. Nicht zufällig wird der Industriestrompreis von seinen Fürsprechern Brückenstrompreis genannt.

Aufgabe der EU ist es, den Rahmen so zu stecken, dass kein Subventionswettlauf entsteht oder Unternehmen stärker entlastet werden, als unbedingt nötig, um ihre Abwanderung in Länder mit laxeren Klimavorgaben zu verhindern. Zugleich muss sie dafür sorgen, dass nationale Regierungen die Flexibilität haben, eine vernünftige Unterstützung für heimische Industrien zu gewähren. Diese Balance ist der EU-Kommission mit dem neuen beihilferechtlichen Rahmen gelungen. Er bietet – in Abwandlung eines alten entwicklungspolitischen Leitsatzes – Hilfe zur Beihilfe. Zugleich ist jeder Spielraum, der eröffnet wird, begrenzt: durch Höchstförderungsschwellen und Mindestpreise oder durch differenzierte Intensitäten.

Ohne Orthodoxie

Europas Wettbewerbshüter haben der Versuchung widerstanden, sich von orthodoxen Grundsätzen bremsen zu lassen, etwa wenn sie unter strengen Voraussetzungen sogar den Verzicht auf Bieterverfahren oder Konsultationen erlauben. Zudem läuft in diesem Fall die Vermutung, dass die EU ja immer viel zu lange brauche, ins Leere. Die EU-Kommission hat den Rahmen zügig erstellt – und er kann umgehend in Kraft treten.

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