Lohnender Blick ins Kleingedruckte
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Dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, oft das Schlusskapitel im Geschäftsbericht, dürfte in der Regel wenig Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wer sich durch das Fachchinesisch des Bilanz-Anhangs gekämpft hat, verspürt wenig Lust, sich auch noch das Wirtschaftsprüfer-Latein zuzumuten. Doch der Blick ins Kleingedruckte kann sich lohnen, wie der Fall Delticom zeigt. Der in den vergangenen Jahren durch eine Restrukturierung gegangene Online-Reifenhändler hat jüngst nach Ermittlungen der Bilanzpolizei Fehler in der Rechnungslegung im Abschluss 2018 gestanden. Das operative Ergebnis sei damals deutlich zu hoch ausgewiesen worden. Diese Information kommt für den Anleger viel zu spät. Doch es zeigt sich, dass die just 2018 wirksam gewordene gesetzliche Ausweitung des Bestätigungsvermerks mehr als sinnvoll war. Denn im Testat 2018 hat der Prüfer KPMG detailliert auf das Risiko hingewiesen, dass eine bestehende Wertminderung zum Stichtag nicht erkannt worden sein könnte und erworbene Assets womöglich fehlerhaft bewertet wurden.