Millionenlast im Kleingedruckten
DekaBank
Millionenlast im Kleingedruckten
Von Thomas List
Banken müssen mit den Steuerrückforderungen wegen Cum-cum-Geschäften transparent umgehen, auch wenn es wehtut.
500 Mill. Euro Steuern inklusive Zinsen hat die DekaBank nachgezahlt. Das ist nicht wenig. Und wenn es um das Cum-cum Steuerertragsmodell geht, dann hätte man das schon gerne erfahren, zum Beispiel auf der Bilanz-Pressekonferenz. Dem war aber am 8. April nicht so. OK, es hat auch niemand danach gefragt. Aber besteht hier nicht eine Bringschuld? Stichwort Transparenz – die die Banken von ihren Kunden ja immer gerne und zu Recht einfordern.
Es bedurfte erst einer gründlichen Auswertung der Geschäftsberichte, um herauszufinden: In Sachen Cum-cum hat die DekaBank dem Fiskus für Forderungen aus den Jahren 2013 bis 2018 zwischen 478 und 574 Mill. Euro überwiesen. Die Bank hat gegen die Bescheide Einspruch erhoben und geht davon aus, dass sie sich vor Gericht durchsetzen wird.
Die DekaBank ist in der glücklichen Lage, die Belastungen gut zu verkraften. Das wirtschaftliche Ergebnis lag 2024 bei 892 Mill. Euro, etwas niedriger als im Jahr zuvor (971 Mill. Euro). Dass dies nicht immer so ist, zeigte Anfang April die Apobank. Dort mussten für Cum-cum-Geschäfte Steuernachforderungen inklusive Zinsen von fast 100 Mill. Euro durch Reserven und Fondsausschüttungen kompensiert werden. Trotzdem ging das Teilbetriebsergebnis zurück. Immerhin hat der Vorstand das Thema auf der Bilanz-Pressekonferenz selbst angesprochen, wenn auch die genaue Gesamtbelastung durch Cum-cum offen blieb.
Laut einer BaFin-Umfrage aus dem Jahr 2021 haben 54 Kreditinstitute mit Cum-cum-Geschäften Ertragsteuern gespart. Darunter waren auch 19 öffentlich-rechtliche Institute wie die Deka. Die Belastungen wurden damals mit 4,6 Mrd. Euro beziffert. Nach neueren Schätzungen könnte der Schaden für den Fiskus bis zu 28,5 Mrd. Euro betragen.
Die Banken sollten sich auch gegenüber der Öffentlichkeit transparent machen. Und das gilt erst recht für öffentlich-rechtliche Institute, die schließlich dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Zur Transparenz gehört allerdings auch, dass das Finanzministerium erst im Jahr 2021 in einem Rundschreiben seine Ansicht zu solchen Geschäften präzisiert, mache würden sagen geändert, hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht in einer Entscheidung vom Dezember 2024 aber auch Cum-cum-Geschäfte weit vor 2021 höchst kritisch. Es gibt also viele Gründe, mit dem Thema offen umzugehen.