Wertberichtigt Investmentbesteuerung

Schwergeburt Evaluierung

Zu spät und erst in Ansätzen wurde das neue Investmentsteuerrecht von 2016 evaluiert. Gute Gesetzgebung geht anders.

Schwergeburt Evaluierung

Wertberichtigt

Schwergeburt Evaluierung

wf Berlin

Wie schwierig gute Gesetzgebung ist, hat das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche vor Augen geführt. Beratung im Schweinsgalopp bringt keine guten Gesetze hervor. Nicht viel anders ist die Lage, wenn die Exekutive die Bitte des Parlaments nach der Evaluierung eines neuen Gesetzes verschleppt. Die neue Investmentbesteuerung von 2016 hätte danach spätestens 2021 überprüft werden müssen. Jetzt – 2023 – legt das Bundesfinanzministerium einen Bericht, aber nur einen Teilbericht dazu vor. Wesentliche Aspekte der Reform wie die Auswirkung auf das Steueraufkommen und die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts sind nicht untersucht. Hier hat nicht die Ampelkoalition geschludert, sondern Olaf Scholz (SPD) in der Vorgängerregierung als Finanzminister. Die Abgeordneten waren damals besonders unsicher über die Wirkung ihres Handelns. Evaluierung ist ein probates Mittel, solche Handeln anzuschauen. Mehr davon wäre hilfreich, aber nicht zu einem x-beliebigen Zeitpunkt. Gute Gesetzgebung heißt auch, zeitgerecht zu evaluieren.

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