Verbraucherschutz

Spannungsfeld Banken und Verbraucherschutz

Banken und Verbraucherschützer treffen sich meist vor Gericht. Die Akteure scheinen immer noch zu fremdeln.

Spannungsfeld Banken und Verbraucherschutz

Verbraucherschutz

Man bleibt weiterhin unter sich

Von Wolf Brandes

Banken und Verbraucherschützer treffen sich meist vor Gericht. Die Akteure scheinen immer noch zu fremdeln.

Wenn Verbraucherschutz und Finanzbranche aufeinandertreffen, dann meistens vor Gericht. Dutzende Verfahren haben die Verbraucherzentralen der Länder angestrengt, um umstrittene Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen als rechtswidrig zu brandmarken. Um nur eines von vielen Streitthemen zu nennen. Nach dem Motto „So kommen Sie an Ihr Geld“ wird gegen das Kleingedruckte von Bonusplänen, Vorsorgeverträgen und flexiblen Prämiensparkonten vorgegangen.

Die zivilrechtliche Auseinandersetzung ist nur ein Feld der Fehde. Anfang der Woche kündigten die drei Verbraucherzentralen aus Bayern, Brandenburg und Hessen fast so etwas wie eine Breitseite gegen die Sparkassen an. Die Verbraucherschützer schimpfen wie immer über die Schließung von Zweigstellen, den Abbau von Bankautomaten, die Kündigung von Sparverträgen und zu niedrige Zinsen. Keine neuen Themen, doch der Angriff kommt nun von einer anderen Seite. Diesmal geht es nicht vor Gericht, sondern gleich zum Gesetzgeber, so die Vorstellung der drei Verbraucherzentralen. Bei den öffentlich-rechtlichen Häusern müsste man den Verbraucherschutz gleich in den Sparkassengesetzen verankern. Die Institute sollten zum Vorhalten einer bestimmten Infrastruktur wie Filialen und Geldautomaten verpflichtet werden. Und natürlich sollte auch ein Verbraucherschutzmensch in den Verwaltungsrat einziehen, so die Idee der Verbraucherschützer.

Wie wenig sich Banker und Verbraucherschützer grün sind, sieht man alljährlich auf der vor einer Woche stattgefundenen Konferenz für Finanzdienstleistungen des IFF in Hamburg. Die Veranstaltung des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) ist ein etabliertes Diskussionsforum zum Thema Verbraucherschutz und Finanzbranche. Die Themen reichten in diesem Jahr vom Verbraucherschutz der BaFin über das Filialsterben bis hin zur privaten Altersvorsorge. Auf einer solchen Veranstaltung darf natürlich auch das Thema Schuldnerberatung nicht fehlen.

Gefehlt haben dagegen im Wesentlichen Vertreter der Finanzbranche, denn von den gut 200 Teilnehmern war vielleicht ein Dutzend von ihren Banken, Versicherungen oder Verbänden nach Hamburg geschickt worden. So diskutieren regelmäßig Verbraucherschützer und Rechtsanwälte unter sich – mit dem Ergebnis, dass sich am Verhältnis Verbraucherschutz und Finanzbranche nur wenig ändert.

Dabei ist der nationale und europäische Verbraucherschutz ohne Zweifel eines der ganz großen Themen der Politik und der Regulierung. Kürzlich erst hatte die EU-Kommission ein Paket für Kleinanleger auf den Weg gebracht, um explizit die Interessen der Verbraucher zu stärken. Ziel sei es, die Privatanleger in die Lage zu versetzen, Entscheidungen zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen, und sie angemessen zu schützen. Das zeigt, dass Verbraucherschutz ein Top-Thema in der Politik ist, doch innerhalb der Banken immer noch selten zu finden – abgesehen von den Rechtsabteilungen, aus denen im Zweifel auch die Stellungnahmen für Gesetzesvorhaben kommen.

Sicherlich gibt es in allen Banksegmenten Schlichtungsstellen. Doch die sind eher dem streitigen Feld zuzuordnen. Auch gibt es vielfältige Initiativen der Banken, die finanzielle Bildung etwa in den Schulen zu fördern. Doch eine echte Verankerung des Verbraucherschutzes in den Instituten ist selten. Auch bei den Verbänden geht es eher darum, das Spannungsfeld von Verbraucherpolitik und Interessen der Mitgliedsbanken auszutarieren.

Sicher, der Vergleich mit einem Datenschutzbeauftragten hinkt, einen solchen müssen die Banken haben, einen Verbraucherschutzbeauftragten natürlich nicht. Und haben sie auch fast nie. Es ist eine rare Ausnahme, wenn sich ein Kreditinstitut so etwas leistet – als Schnittstelle zwischen externen Institutionen wie Verbraucherzentralen und Verbraucherministerien, als interner Ansprechpartner für verbraucherpolitische Themen aller Art und als Berater bei Entscheidungen. Solch einen Fall gibt es bei der ING in Deutschland, wobei man sagen muss, dass diese Funktion auch dort bei der Rechtsabteilung aufgehängt ist.

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