EuGH

Italien kann VW nicht wegen Dieselgate sanktionieren

Nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann VW in Italien nicht wegen "Dieselgate" sanktioniert werden, nachdem der Konzern bereits in Deutschland belangt worden sei.

Italien kann VW nicht wegen Dieselgate sanktionieren

Dieselgate

Italien kann VW nicht sanktionieren

Reuters

Volkswagen muss nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Italien keine Geldstrafe wegen der Manipulation von Dieselabgasen zahlen. Der Autobauer könne in Italien nicht wegen “Dieselgate” sanktioniert werden, nachdem der Konzern bereits in Deutschland belangt worden sei, erklärte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag. Zwischen den Sanktionsverfahren beider Staaten sei keine ausreichende Koordinierung erfolgt. Die Charta der Grundrechte der EU verbiete es, dass jemand wegen der derselben Tat in mehreren Vertragsstaaten strafrechtlich verfolgt werde.

Volkswagen begrüßte den Antrag des Generalanwalts. Das Unternehmen sei 2018 durch den Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig für das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit der “Diesel-Thematik” auch über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus umfassend und abschließend sanktioniert worden. “Wir sind zuversichtlich, dass sich auch der Europäische Gerichtshof dieser Auffassung in seinem Urteil anschließt und dem Antrag des Generalanwaltes folgt”, erklärte der Konzern.

Die italienische Wettbewerbsbehörde hatte 2016 eine Geldbuße von fünf Millionen Euro gegen Volkswagen wegen des Verkaufs von Autos mit manipulierten Abgaswerten verhängt. Die Geldstrafe focht der Autobauer vor italienischen Gerichten an. Die Klage wurde abgewiesen, woraufhin VW Rechtsmittel beim italienischen Staatsrat einlegte. Der wandte sich an den Europäischen Gerichtshof, um Fragen in dem Zusammenhang klären zu lassen.

Der Generalanwalt schlug nun vor, dem Staatsrat zu antworten, dass es nicht zulässig sei, das Grundrecht einzuschränken, wonach eine Person wegen der gleichen Tat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden darf.

Der EuGH orientiert sich bei seinen Entscheidungen meist an den Anträgen des Generalanwalts. Für ein Urteil hat das Gericht bis zu drei Monate Zeit.