Stabilitäts- und Wachstumspakt

EU-Haushaltsregeln unter Beschuss

Noch 2021 will die EU-Kommission Reformvorschläge für den EU-Haushalt vorlegen. Die Maastricht-Kriterien sollen trotz eines Schuldenschubs durch Corona jedoch nicht angetastet werden.

EU-Haushaltsregeln unter Beschuss

Die komplexen europäischen Haushaltsregeln hatten schon vor der Pandemie ein Glaubwürdigkeitsproblem – das nach dem Corona-bedingten Schuldenschub noch größer geworden ist. Die EU-Kommission will noch 2021 Reformvorschläge vorlegen. Die umstrittenen Maastricht-Kriterien, zu denen ein Budget-Defizit von höchstens 3% sowie ein Schuldenstand von höchstens 60% des Bruttoinlandprodukts (BIP) gehören, will die Brüsseler Behörde allerdings nicht anfassen, wie es aus dem Kabinett von EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni hieß.

Hierfür wären nämlich komplizierte Änderungen der EU-Verträge notwendig. Die Kommission nimmt vielmehr den Gesetzesrahmen in den Fokus, der 2011 bis 2013 als Antwort auf die damalige Staatsschulden-Krise im Euroraum eingeführt wurde und seither detailreich den Stabilitäts- und Wachstumspakt ergänzt. Diese „Six-Pack“- beziehungsweise „Two-Pack“-Regeln führten die Haushaltsüberwachung der Euro-Staaten in ihrer heutigen Form ein, einschließlich der Defizitverfahren, die theoretisch in Sanktionen münden können. Im Euroraum wird in diesem Jahr ein durchschnittliches Haushaltsdefizit von 8,0% des BIP erwartet. Der Schuldenstand im Euroraum wird jüngsten Prognosen zufolge auf 102,4% des BIP klettern. Kritiker bemängeln, dass die aktuellen EU-Haushaltsregeln, die in diesem und wohl auch im nächsten Jahr noch ausgesetzt sind, mit diesen Schuldenständen nicht mehr kompatibel sind.

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