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Außergerichtliche Einigung angestrebt

dpa-afx - Nach der fristlosen Kündigung streben der frühere VW-Manager Oliver Schmidt und das Unternehmen eine außergerichtliche Einigung an. Beide Parteien möchten Gespräche über die Möglichkeiten einer Verständigung führen, teilte das...

Außergerichtliche Einigung angestrebt

dpa-afx – Nach der fristlosen Kündigung streben der frühere VW-Manager Oliver Schmidt und das Unternehmen eine außergerichtliche Einigung an. Beide Parteien möchten Gespräche über die Möglichkeiten einer Verständigung führen, teilte das Arbeitsgericht Braunschweig mit. Ein für Montag anberaumter Gütetermin wurde aufgehoben. Dort hatte der in den USA verurteilte Schmidt eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Über seinen Anwalt hatte der 49-Jährige damals erklären lassen, dass er die Kündigung für rechtswidrig halte, weil er sich an Weisungen des Unternehmens gehalten habe. Volkswagen bestätigte, dass der Gerichtstermin aufgehoben wurde. Das ändere aber nichts an der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts. Schmidt war Anfang Dezember wegen seiner Rolle im Abgas-Skandal wegen Verschwörung zum Betrug und Verstoßes gegen US-Umweltgesetze zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.