Dieselskandal

Betrugsurteil gegen Ex-Audi-Chef Stadler ist rechtskräftig

Das Stadler-Urteil im Audi-Dieselskandal ist rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des früheren Audi-Chefs. Strafbar war, dass der Verkauf manipulierter Diesel weiterlief.

Betrugsurteil gegen Ex-Audi-Chef Stadler ist rechtskräftig

Mehr als zehn Jahre nach dem Auffliegen des Abgasskandals bei ​Volkswagen und der Konzerntochter Audi ist der frühere Audi-Chef Rupert Stadler endgültig wegen Betrugs verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2023 sei nun rechtskräftig, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag mit. Damit verwarf das oberste deutsche Gericht in ⁠Zivil- und Strafsachen Stadlers Revision gegen das Münchner Urteil. ​Eine vollumfängliche materiell-rechtliche Nachprüfung habe keine Rechtsfehler zulasten Stadlers ergeben, ‌erklärte der BGH.

Im September 2015 hatten US-Behörden aufgedeckt, dass bei Volkswagen-Dieselfahrzeugen systematisch Abgaswerte manipuliert wurden, um ‍Umweltvorschriften zum Schein einzuhalten. Später stellte sich heraus, dass die Motorenentwicklung von Audi eine zentrale Rolle bei den ‍millionenfachen ⁠Manipulationen spielte. Stadler stand mehr als zehn Jahre ​lang an der Spitze des Premiumherstellers in Ingolstadt und stieg in dieser ‌Funktion auch in die oberste Chefetage von Volkswagen ‍in Wolfsburg auf.

Erst Untersuchungshaft, dann Bewährungsstrafe

Stadler kam 2018 vorübergehend in Untersuchungshaft, musste seine Managerposten abgeben ‌und stand seit September 2020 vor Gericht. Im Juni 2023 wurde ⁠Stadler nach einem Geständnis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und zu einer Geldauflage von 1,1 Mill. Euro verurteilt.

Dem früheren Audi-Chef wurde zwar keine aktive Manipulation vorgeworfen wie zwei mitangeklagten Ingenieuren. Strafbar war jedoch nach Überzeugung des Gerichts, dass Stadler nach dem Auffliegen des Skandals den Verkauf manipulierter Autos nicht gestoppt hatte. Rechtskräftig sind nach BGH-Angaben nun auch ​die Betrugsurteile gegen die beiden gleichzeitig mit Stadler zu Bewährungsstrafen verurteilten Ingenieure, deren ‍Revisionen ebenfalls verworfen ‍wurden.