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BGH bestätigt Pflichtverletzung Piëchs als Porsche-Aufsichtsrat

Von Gerhard Bläske, Stuttgart Börsen-Zeitung, 5.12.2012 Die Porsche SE kann sich gerichtlich nicht weiter gegen Vorwürfe wehren, VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch, 75, habe in der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und Porsche seine Pflichten...

BGH bestätigt Pflichtverletzung Piëchs als Porsche-Aufsichtsrat

Von Gerhard Bläske, StuttgartDie Porsche SE kann sich gerichtlich nicht weiter gegen Vorwürfe wehren, VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch, 75, habe in der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und Porsche seine Pflichten als Porsche-Aufsichtsrat verletzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies in einem Beschluss vom 6. November die Nichtzulassungsbeschwerde der Porsche SE gegen eine Entscheidung des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 29. Februar 2012 zurück (Az: II ZR 111/12). Der Rechsstreit habe weder “grundsätzliche Bedeutung”, noch erfordere er eine Entscheidung “zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung”.Das OLG hatte die Entlastung des gesamten Porsche-SE-Aufsichtsrates, darunter Piëch, auf der Hauptversammlung vom 29. Januar 2010 für nichtig erklärt. Zur Begründung wurden Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Aufbau der Porsche-Beteiligung an VW und den dazu abgeschlossenen Optionsgeschäften sowie bei der Vergütung von Abfindungen von Vorstandsmitgliedern genannt.Besonders zur Last gelegt wird Piëch, dass er bei einer Fahrzeugpräsentation vor Journalisten auf Sardinien geäußert haben soll, er habe keine Klarheit über Art und Höhe der Risiken aus den eingegangenen Optionsgeschäften. Nach Ansicht der Richter stellte dies eine Pflichtverletzung dar. Es gehöre zu den “Kardinalspflichten als Mitglied des Aufsichtsrates”, eine eigenständige Abschätzung der Risiken solcher Geschäfte vorzunehmen bzw. sich gegebenenfalls entsprechende Informationen zu beschaffen.Der BGH folgt nun dieser Einschätzung. “Ein Aufsichtsrat handelt pflicht- und damit gesetzeswidrig, wenn er seiner Überwachungspflicht nicht genügt”, heißt es in seinem Beschluss. Zu seinen Pflichten gehöre es auch, dass er “sich über erhebliche Risiken, die der Vorstand mit Geschäften eingeht, kundig macht und ihr Ausmaß unabhängig vom Vorstand selbständig einschätzt”. Darüber hinaus könne “es die gesteigerte Treuepflicht eines Aktionärs, der gleichzeitig Aufsichtsrat ist, gebieten, bei Kritik am Vorstand – soweit sie überhaupt in die Öffentlichkeit getragen werden darf – die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft nicht zu gefährden”.Die Porsche SE erklärte, eine “inhaltliche Überprüfung des Sachverhaltes” habe nicht stattgefunden. Man werde den Beschluss gründlich analysieren. Dabei gehe es auch darum, wie “die Rechtsposition, dass keinerlei Pflichtverletzung vorliegt, anderweitig geltend gemacht werden” kann.Der Versuch des Sportwagenherstellers Porsche, mit teilweise komplexen Finanztransaktionen VW zu übernehmen, war vom Aufsichtsrat unter Beteiligung Piëchs, der Großaktionär von VW und Porsche ist, mitgetragen worden. Allerdings ging Porsche am Ende finanziell die Luft aus und es war schließlich der Wolfsburger Autokonzern, der Porsche übernahm.Mehrere sich geprellt fühlende Anleger in Deutschland und in den USA klagen im Zusammenhang mit der Übernahmeschlacht auf Schadenersatz in Milliardenhöhe. Darüber hinaus stehen derzeit der frühere Porsche-Finanzvorstand Holger Härter und ein weiterer Ex-Manager in Stuttgart wegen des Vorwurfs des Kreditbetrugs vor Gericht.Ebenfalls gegen Härter sowie Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Untreue und der Marktmanipulation. Die Entscheidung über eine Anklage soll demnächst fallen.