Korruptionsskandal

Freispruch in Griechenland für Heinrich v. Pierer

Länger als acht Jahre hat der Prozess gegen ehemalige Siemens-Manager in Athen gedauert. Nun endete er mit Freisprüchen – auch für den früheren Konzernchef Heinrich v. Pierer.

Freispruch in Griechenland für Heinrich v. Pierer

jh

Heinrich v. Pierer (81), der frühere Vorstandsvorsitzende von Siemens, ist vom Oberlandesgericht Athen vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. Das teilte sein Anwalt mit. Das Verfahren, das länger als acht Jahre gedauert hat, stand im Zusammenhang mit dem 2006 bekannt gewordenen Korruptionsskandal des Münchner Indus­triekonzerns, der sich auf mehrere Länder erstreckt hatte. In Griechenland ging es um Aufträge des staatlichen Telekommunikationsunternehmens OTE. Es bestand der Verdacht, Mitarbeiter von Siemens hätten von 1997 an Entscheidungsträger in Griechenland bestochen.

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur, die sich auf den griechischen Staatsrundfunk bezieht, sind nun alle wegen Bestechung und Geldwäsche angeklagten 22 ehemaligen Mitarbeiter von Siemens und OTE freigesprochen worden. Grund sei die Verjährung. Die Ereignisse, auf denen die Anklage basierte, sollen vor September 2002 stattgefunden haben.

Pierer ergänzt, den Freispruch habe er nun auch in einem Verfahren erhalten, das sich auf die Zeit von 2002 bis 2004 beziehe, also noch nicht verjährt war. Sein Anwalt Norbert Scharf berichtet, schon die Staatsanwaltschaft habe nach umfangreichen Ermittlungen Freispruch beantragt und dies damit begründet, dass es keinerlei Beweise für ein Fehlverhalten gebe. Er spricht von einem Freispruch erster Klasse für seinen Mandanten.

Im Dezember 2019 hatte das griechische Gericht Haftstrafen zwischen sechs und 15 Jahren ausgesprochen. Pierer erhielt damals 15 Jahre, der frühere Siemens-Vorstand Thomas Ganswindt 13 Jahre sowie fünf andere ehemalige Siemens-Manager jeweils sieben Jahre. Pierer, der dreimal zu Vernehmungen nach Athen gereist ist, hatte damals gleich angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Andere Verurteilte schlossen sich an.

In Deutschland hatte Pierer im Zusammenhang mit den „schwarzen Kassen“ von Siemens ein Bußgeld von 250000 Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zahlen müssen und sich mit Siemens auf 5 Mill. Euro Schadenersatz geeinigt.