Haftstrafe für Ex-Starunternehmerin Holmes um zwei Jahre verkürzt
Haftstrafe von Holmes verkürzt
BZ Frankfurt
Die Haftstrafe der wegen Betrugs verurteilten Ex-Starunternehmerin Elizabeth Holmes ist um zwei Jahre verkürzt worden. Nach Angaben der US-Gefängnisverwaltung soll sie Ende 2032 freikommen. Beim Haftantritt im Mai galt noch die ursprüngliche Strafe von über elf Jahren. Holmes war Gründerin und Chefin des Start-ups Theranos, mit dem sie Bluttests zu revolutionieren versprach. Holmes wurde gefeiert, Theranos erreichte in Finanzierungsrunden eine Bewertung von neun Mrd. Dollar, doch es stellte sich heraus, dass die Technologie nicht funktionierte.