Inszolvenzrecht

Insolvenzrechtler trauern um Wilhelm Uhlenbruck

Sein Kommentar zum Insolvenzrecht gilt als Standardwerk, nun ist Wilhelm Uhlenbruck im Alter von 92 Jahren gestorben. Der Jurist hat noch ein zweites Rechtsgebiet wesentlich geprägt.

Insolvenzrechtler trauern um Wilhelm Uhlenbruck

Wilhelm Uhlenbruck †

sar Frankfurt

Der renommierte Jurist Wilhelm Uhlenbruck ist tot. Wie der Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) mitteilt, starb er am 30. Juni im Alter von 92 Jahren. Uhlenbruck prägte gleich zwei Rechtsgebiete: Er widmete sich sowohl medizinrechtlichen Fragestellungen als auch dem Insolvenzrecht. Uhlenbruck war in einem Medizinerhaushalt aufgewachsen und gilt als erster Jurist, der sich mit Patientenverfügungen befasst hat. Später war er Mitherausgeber der Zeitschrift „Medizinrecht“.

Standardwerk im Insolvenzrecht

Sein zweiter Schwerpunkt waren Sanierungen. Uhlenbrucks Kommentar zum Insolvenzrecht gilt als Standardwerk. Auch als Mitherausgeber der Zeitschriften „Konkurs-, Treuhand-, Schiedsgerichtswesen“ und „Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung“ prägte er das Thema.

Der VID würdigte ihn in einer Mitteilung auf dem Karrierenetzwerk Linkedin als „interessiert und zugewandt, witzig und empathisch“. Seine Arbeit im Insolvenz- und im Medizinrecht hätte „für zwei herausragende wissenschaftliche Karrieren gereicht“. Auch als Richter in großen Verfahren habe Uhlenbruck die Entwicklung des deutschen Insolvenzrechts „maßgeblich beeinflusst“, so der VID.

Uhlenbruck war viele Jahre Vorsitzender des Kölner Arbeitskreises für Insolvenzwesen und war Honorarprofessor der Universität Köln. Im VID war Uhlenbruck Ehrenmitglied. In seinem Namen vergibt der Insolvenzverwalterverband zudem regelmäßig den „Uhlenbruck-Preis“, mit dem herausragende juristische Arbeiten wie Dissertationen oder Habilitationen zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht gewürdigt werden sollen.