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Verfahren gegen VW-Manager eröffnet

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Verfahren gegen VW-Manager eröffnet

ste – Nach der im vorigen Herbst erhobenen Anklage durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager von Volkswagen wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Betriebsratsvergütung hat das Landgericht Braunschweig nun das Hauptverfahren eröffnet. Die Angeklagten sollen für die Festlegung der Gehälter und Bonuszahlungen an die Betriebsratsmitglieder mitverantwortlich gewesen sein.Die Anklageschrift umfasst insgesamt 29 mutmaßliche Untreuestraftaten, an denen die Angeklagten in unterschiedlichem Umfang beteiligt gewesen sein sollen, wie das Gericht mitteilte. Die Festlegung der Vergütung und der Boni soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gegen gesetzliche Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen haben. Die Ermittler gehen den Angaben zufolge davon aus, dass dem VW-Konzern durch die Zahlung überhöhter Gehälter und Boni an fünf Betriebsratsmitglieder zwischen Mai 2011 und Mai 2016 ein Gesamtschaden von mehr als 5 Mill. Euro entstanden sein dürfte. Allein Betriebsratschef Bernd Osterloh soll ungerechtfertigte Zahlungen von 3,12 Mill. Euro erhalten haben (vgl. BZ vom 13.11.2019).Ermittlungen waren bereits im Frühjahr 2017 bekannt geworden (vgl. BZ vom 13.5.2017). Sie richteten sich gegen den damaligen Personalvorstand Karlheinz Blessing, dessen Vorgänger Horst Neumann sowie Personalleiter Martin Rosik und dessen Vorgänger Jochen Schumm. Der Anwalt Blessings – dieser gehörte dem Konzernvorstand von Anfang 2016 bis Frühjahr 2018 an – kündigte an, auf Freispruch zu plädieren. “Die Anklagevorwürfe sind in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht unbegründet”, so Hanns Feigen laut Nachrichtenagentur dpa-afx. Beim VW-Konzern hieß es gestern, man halte an der Rechtsauffassung fest, dass im Zusammenhang mit der Festlegung der Vergütung einzelner Betriebsratsmitglieder kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden könne. Die Anklage richte sich zudem nicht gegen Volkswagen, sondern gegen Einzelpersonen.Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde wurde in dem Fall “bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zugrundegelegt”. Darüber hinaus sieht sie einen Konflikt mit dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex.