Finanzen persönlich

Altes versus neues Recht

Das neue Gesetz sieht vor, dass der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für die Kapitalausstattung von Stiftungen bei Stiftungsneugründungen von derzeit 307 000 Euro auf 1 Mill. Euro steigt. Die steuerliche Absetzbarkeit gilt künftig auch für...

Altes versus neues Recht

Das neue Gesetz sieht vor, dass der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für die Kapitalausstattung von Stiftungen bei Stiftungsneugründungen von derzeit 307 000 Euro auf 1 Mill. Euro steigt. Die steuerliche Absetzbarkeit gilt künftig auch für Zustiftungen unabhängig vom Gründungsjahr. Der Betrag ist über zehn Jahre verteilt für den Stifter steuerlich absetzbar.In Bezug auf Spenden erhöht der Gesetzgeber die zusätzliche Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug von Spenden von bislang 5 % (in Einzelfällen 10 % in Abhängigkeit vom Stiftungszweck) generell auf einheitliche 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke. Dafür wird der Gesetzgeber wahrscheinlich den jährlichen Sonderausgabenabzug für Zuwendungen an Stiftungen von 20 450 Euro sowie die bestehende Großspendenregelung vollständig streichen.