Finanzen persönlich

Bauen mit Weitsicht

Ein klarer Vertrag und ein unabhängiger Bauberater verhindern böse Überraschungen

Bauen mit Weitsicht

Von Jan Schrader Seit die Eigenheimzulage gestrichen wurde, geht die Zahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser zurück. Im vergangenen Jahr sank sie um rund ein Drittel auf 95 000. Schlechte Zeiten für die Baubranche. Da lässt sich mancher Bauunternehmer etwas einfallen, zum Beispiel bei der Gestaltung des Bauvertrags. Hier kann er wichtige Details zu seinen Gunsten festlegen – ohne dass der Kunde es merkt. Achtung bei EigenleistungenWenn zum Beispiel in der seitenlangen Leistungsbeschreibung von “Malerarbeiten in Eigenleistung” die Rede ist, denken die meisten Kunden nur an die Wände im Hausinneren. Aber manchmal müssen sie später auch bei Dach und Hausfassade selbst zum Pinsel greifen, nämlich dann, wenn dort Holz verbaut wird. Auch die Angaben zu den Materialien bleiben in der Leistungsbeschreibung oft diffus. Mal erläutern die Bauunternehmer nicht, welches Holz sie in einer “Holztreppe” verarbeiten, mal schreiben sie Zusätze wie “oder gleichwertige Materialien” in die Beschreibung – ohne zu erklären, was “gleichwertig” bedeuten soll. “Viele Vereinbarungen sind für den Laien nicht nachvollziehbar”, sagt Rüdiger Mattis, Bauberater beim Bundesverband privater Bauherren (VPB). Die Krux mit dem ZeitplanUnd in vielen Fällen ist die vereinbarte Leistung schlicht unvollständig. Eine Regenrinne, die bis zum Boden, nicht aber bis zur Kanalisation führt, kann Mehrkosten von einigen tausend Euro nach sich ziehen. In sechs von zehn Fällen vereinbaren die Bauunternehmen keinen genauen Zeitplan. Das hat der Bauherren-Schutzbund (BSB), der Konkurrenzverband des VPB, in einer Untersuchung herausgefunden. Vereinbart wird oft nur ein vager Zeitrahmen, zum Beispiel, dass der Bau innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein soll, ohne ein genaues Datum für Baubeginn und Bauende zu nennen. Hinzu kommt: Kaum eine Firma lässt sich auf eine Vertragsstrafe ein, die bei Verspätung fällig wird. Ohne Not kann sie die Fertigstellung des Hauses vertrödeln, während der Kunde den Umzug neu planen muss.Manche Baufirmen wollen im Vertrag durchsetzen, dass Leistungen erst bezahlt und dann umgesetzt werden. Geht das Unternehmen pleite, haben die Kunden das Nachsehen. Diese bittere Erfahrung machten zum Beispiel die Kunden der “Alpha 1 Massivbau GmbH” in Köthen bei Halle: Sie hatten sich darauf eingelassen, Teilleistungen zu bezahlen, obwohl sie noch nicht erbracht worden waren. Im Herbst 2006 stellte das Unternehmen den Bau der Häuser plötzlich ein. Von dem Geld und einem der Geschäftsführer fehlt bis heute jede Spur. Bei einem guten Bauvertrag zahlt der Kunde nicht alles im Voraus. Vielmehr behält er bis zum Bauende mindestens 5 % der vereinbarten Summe ein. “Den Rest sollte der Kunde erst zahlen, wenn alle Arbeiten erledigt und Mängel, die eventuell bei der Schlussabnahme des Hauses festgestellt wurden, beseitigt sind”, sagt Rainer Huhle, Geschäftsführer des BSB. So muss der Kunde die Behebung eines Mangels nicht mühevoll vor Gericht einklagen, sondern kann einen Teil der Summe einfach einbehalten – bis der Mangel beseitigt wird. Baubranche jammertDie Baubranche sieht das allerdings anders: Viele Kunden, so klagen die Unternehmen, behielten zu Unrecht mehrere tausend Euro der Bausumme ein und beriefen sich dabei auf Mängel, die gar nicht existierten. “Vor Gericht dauert es oft Jahre, bis die Unternehmen in solchen Fällen an ihr Geld kommen”, sagt Christian Bruch, Rechtsreferent vom Bundesverband freier Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Baufirmen würden sich daher oft auf eine außergerichtliche Einigung einlassen, um wenigstens einen Teil der Summe schnell zu erhalten – auch wenn damit der Restbetrag für immer verloren sei. Lohnende InvestitionBauberater können dabei helfen, solche Konflikte zu vermeiden. Sie prüfen vorab Vertragsklauseln und Leistungsbeschreibung und kontrollieren später das entstehende Haus auf Baufehler. Zu den Anbietern zählen neben dem BSB und dem VPB auch der Verband “Wohnen im Eigentum”, einige Verbraucherzentralen sowie Tüv und Dekra.Für die Beratung fallen je nach Umfang mehrere hundert bis einige tausend Euro an. Eine lohnende Investition, urteilt die Stiftung Warentest. Häuslebauer vermeiden so jede Menge Ärger, und auch die Firmen können von der Beratung profitieren.