Recht und Kapitalmarkt - Interview mit Antonius Wagner

Bedingungen für Squeeze-out haben sich mit dem UMAG gebessert

Thiel-Finanzchef: Abbruch des Verfahrens bei Microlog jederzeit möglich

Bedingungen für Squeeze-out haben sich mit dem UMAG gebessert

Die Thiel Logistik AG aus Luxemburg hat ein Squeeze-out-Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Microlog Logistics AG begonnen. Dieses Herausdrängen des Streubesitzes war bereits 2003/04 versucht worden. Die Börsen-Zeitung frage Antonius Wagner, den Finanzchef von Thiel Logistik, dazu. – Warum machen Sie nun einen neuen Anlauf, um bei der Microlog ein Squeeze-out durchzuführen?Der administrative und finanzielle Aufwand im Zusammenhang mit der Börsennotierung ist für die Microlog nicht mehr gerechtfertigt. Dies wurde nicht zuletzt für jeden sichtbar durch die geringe Präsenz auf der diesjährigen Hauptversammlung im Mai, an der außer dem Hauptaktionär niemand der verbliebenen 2,26 % Minderheitsaktionäre persönlich teilnahm und sich lediglich ein einziger Aktionär von einer Bank vertreten ließ. Selbst in den SDK-Aktionärs-News konnte man kürzlich lesen, dass die derzeitige Struktur nicht sinnvoll sei. Wir gehen davon aus, dass die verbliebenen Minderheitsaktionäre dies ebenfalls so sehen. Daher haben wir uns entschlossen, auf dem Wege des Squeeze-out allen Minderheitsaktionären ein angemessenes Abfindungsangebot zu unterbreiten. – Warum haben Sie das Squeeze-out-Verfahren in 2003 gerichtlich nicht weiterverfolgt?Wir waren im zweiten Halbjahr 2003, als der Squeeze-out-Beschluss angefochten wurde, mitten in der Neuausrichtung des Microlog-Konzerns und haben uns mit erster Priorität den wirtschaftlichen Fragen und der operativen Restrukturierung gewidmet. Deshalb wollten wir nicht in ein langwieriges Berufungsverfahren gehen und haben deshalb das sehr umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt vom April 2004 akzeptiert. Im Übrigen haben andere Gerichte die damals strittigen Rechtsfragen inzwischen anders beurteilt. Letztlich waren wir auch nicht bereit, uns in Vergleichsverhandlungen mit den anfechtenden Aktionären zu begeben. – Sehen Sie aufgrund der veränderten Rechtslage nun eine entscheidend verbesserte Situation?Insgesamt glauben wir, dass sich die Rahmenbedingungen für ein Squeeze-out insbesondere durch das UMAG verbessert haben. Wesentlich ist natürlich aus unserer Sicht die Verlagerung von bewertungstechnischen Fragen in das Spruchverfahren durch den Gesetzgeber, wodurch eine weitreichende zeitliche Verzögerung des Vollzugs unwahrscheinlicher geworden ist. Gerade beim Squeeze-out-Verfahren dreht sich die Diskussion meist um Bewertungsfragen. Die klare Verweisung derartiger Fragen ins Spruchverfahren führt zu einer Beschleunigung des Verfahrens. Da dieses Squeeze- out in keinem Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot steht, würden für uns leider auch nicht die derzeit diskutierten Vereinfachungen des übernahmerechtlichen Squeeze-out greifen. Insofern gab es keinen Grund, hierauf noch zu warten. – Mit Ihrer Ankündigung eines möglichen Abbruchs des Squeeze-out bei der Microlog sind Sie einen ungewöhnlichen Weg gegangen. Ist ein erneuter Abbruch für Sie wirklich vorstellbar?In einem Beschluss eines Landgerichts wurde jüngst bestätigt, dass die maßgebliche Referenzperiode für die Festlegung des relevanten Börsenkurses erst mit dem Tag der Hauptversammlung enden soll, die über das Squeeze-out beschließt. Zumindest bei einem Wert wie Microlog erscheint mir dies aufgrund der geringen Handelsvolumina in der Aktie durchaus zweifelhaft. Gleichwohl werden wir dann einen Abbruch in Erwägung ziehen, falls sich der Börsenkurs der Microlog bis zur Hauptversammlung für uns aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen nicht nachvollziehbar entwickeln sollte. Schließlich haben wir hier auch ganz eng die wirtschaftlichen Interessen der Thiel-Aktionäre im Auge zu behalten. – Wie geht es jetzt weiter?Wir werden nun zunächst eine Unternehmensbewertung der Microlog durch einen unabhängigen Gutachter vornehmen lassen, auf deren Grundlage wir die angemessene Barabfindung festlegen werden. Diese Barabfindung wird dann durch den neutralen, gerichtlich bestellten Sachverständigen geprüft werden. Im Anschluss werden wir den Hauptaktionärsbericht vorlegen. – Würde Sie ein erneuter Abbruch des Squeeze-out-Verfahrens operativ behindern?Wir haben gegenwärtig keine Anschlusspläne für Strukturmaßnahmen, für die das Squeeze-out eine Voraussetzung wäre. Im Falle eines Abbruchs könnte es für uns ja sogar vorteilhaft sein, bei einem dann hohen Börsenkurs Aktien aus dem eigenen Bestand zu verkaufen.*) Dr. Antonius Wagner ist Mitglied des Executive Committee der Thiel Logistik AG und dort verantwortlich für Finanzen.Die Fragen stellte Walther Becker.