ASSET MANAGEMENT - IM INTERVIEW: SVEN GRÄBEDÜNKEL, BHF-BANK

Depotbanken unter Regulierungsdruck

Der Leiter Fonds Execution über Transfer-Agent-Services als neue Dienstleistungen in Deutschland - Vorbild Luxemburg

Depotbanken unter Regulierungsdruck

Ihr Depotbankgeschäft hat die BHF-Bank schon längst verkauft. Jetzt will sich die Deutsche-Bank-Tochter aber als Dienstleister für die Verwahrer etablieren. Im Anteilscheingeschäft rund um Publikumsfonds sieht die Privatbank Chancen.- Herr Gräbedünkel, die BHF-Bank hat ihr Depotbankgeschäft 2010 an BNY Mellon verkauft. Jetzt machen Sie aber wieder Angebote in diesem Bereich. Wie passt das zusammen?Wir haben das Depotbankgeschäft 2010 tatsächlich an BNY Mellon verkauft. Um das eigentliche Kerngeschäft der Depotbank gruppieren sich aber eine ganze Reihe zusätzlicher Services. Wir nennen sie “die Depotbank ergänzenden Dienstleistungen”. Diese spezialisierten Services wurden von der BHF-Bank auch in der Vergangenheit bereits für verschiedene externe Depotbanken und auch für unsere damals eigene Depotbank angeboten.- Was fällt bei Ihnen unter diesen Begriff?Das sind zum Beispiel das Management von Bestandsprovisionen für Depotbanken, der Risiko-Service für institutionelle Kunden und Kapitalanlagegesellschaften und eben auch der Transfer-Agent-Service. Die BHF-Bank bietet übrigens den ersten depotbankunabhängigen Transfer- Agent-Service in Deutschland an.- Was verstehen Sie unter Transfer-Agent-Service?Der Transfer-Agent-Service umfasst das gesamte Anteilscheingeschäft der Publikumsfonds einer Depotbank. Die Dienstleistung besteht aus einer ganzen Reihe von Tätigkeiten. Die sichtbarste Aufgabe ist die Annahme und Ausführung von Kundenaufträgen für Zeichnungen und Rückgaben der einzelnen Publikumsfonds. Ebenfalls zu den Aufgaben zählen die Bewirtschaftung der Globalurkunde, die optimale Aggregierung der Kundenaufträge für die Depotbank und die begebende Kapitalanlagegesellschaft, der Cash Transfer aus den begebenen oder zurückgenommenen Anteilen und die Überwachung des Settlement der ausgeführten Anteilscheingeschäfte. Die BHF-Bank hat ihren Transfer-Agent-Service basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre neu aufgesetzt und sowohl die Anforderungen einer Depotbank als auch die Anforderungen einer Kapitalanlagegesellschaft an die Informationen über die Umsätze der Anteilscheingeschäfte in dem Prozess berücksichtigt. Wir nennen das die empfängerbezogene Informationsanforderung.- Warum sollten Depotbanken diese Dienstleistungen auslagern, bisher machen sie sie selbst und verdienen Geld damit?Die stetig steigenden regulatorischen Anforderungen und damit verbunden die steigenden Kosten erhöhen den Druck auf die Depotbanken, Prozesse zu optimieren. Es stimmt, dass die Depotbanken in Deutschland das Anteilscheingeschäft bisher selbst erbringen. In der Vergangenheit fehlte es jedoch schlicht an Möglichkeiten, diesen Teil der Aufgaben einer Depotbank an einen spezialisierten Partner und Dienstleister in Deutschland auszulagern. Die Entwicklungen der letzten Monate zeigen uns aber, dass die Depotbanken nach Möglichkeiten zur Auslagerung in diesem Bereich suchen.- Wie läuft dieser Prozess in anderen Ländern?Vorbild für die Optimierung der Prozesse im Anteilscheingeschäft ist Luxemburg. Da ist der Transfer-Agent-Service seit vielen Jahren als eigenständige Dienstleistung etabliert.- Die Fondsgesellschaften haben neben der Depotbank damit noch weitere Ansprechpartner, macht das die Sache nicht noch komplizierter?Nein, es macht die Sache nicht komplizierter, sondern nur effizienter. Wenn ich wieder auf das Bild von Luxemburg kommen darf – die klassische Aufgabenteilung sieht wie folgt aus: eine Depotbank, ein Custodian und ein Transfer Agent. Jeder von ihnen ist auf eine bestimmte Aufgabe spezialisiert und kann diese deshalb mit einer viel höheren Qualität erfüllen.- Was kostet die Dienstleistung, und wer zahlt dann eigentlich an Sie?Der Vertragspartner für die Auslagerung des Anteilscheingeschäfts ist die Depotbank des Fonds. In der Regel wird heute bei der Depotbankvergütung der Kostenanteil für das Anteilscheingeschäft noch nicht separat ausgewiesen, dieser ist jedoch bereits Teil der Depotbankvergütung. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten für die Kapitalanlagegesellschaft oder die Depotbank. Die Kosten für die Dienstleistung sind nicht volumens- oder transaktionsabhängig, sondern ein Fixbetrag pro Jahr. Auf dieser Basis sind die Kosten für eine Depotbank sehr klar kalkulierbar.- Haben Sie bereits Kunden in diesem Geschäftszweig?Der Service wurde Anfang 2012 auf Basis der Erfahrungen und Anforderungen der letzten Jahre neu strukturiert und aufgesetzt. Der neue Transfer-Agent-Service ist jetzt seit einem Jahr im Live-Betrieb, und wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Aktuell zählen zu unseren Full-Outsourcing-Kunden die BHF-Bank International in Luxemburg und die BHF-Bank Schweiz. Außerdem führen wir zurzeit sehr viele Gespräche mit Depotbanken und Kapitalanlagegesellschaften, um die Vorteile unseres Service aufzuzeigen. Da es sich um eine völlig neue Dienstleistung in Deutschland handelt und wir diesen Weg als erster Anbieter beschreiten, ist der Erklärungsbedarf hoch. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir in den nächsten Monaten weitere neue Kunden gewinnen können.—-Die Fragen stellte Julia Roebke.